Alarmstufe Rot: Amerikanische Faulbrut bedroht Bienen im Landkreis Kassel!

Alarmstufe Rot: Amerikanische Faulbrut bedroht Bienen im Landkreis Kassel!

Hofgeismar, Deutschland - Alarmstimmung unter Imkern in Hessen: Ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) wurde in einem Bienenbestand in Kassel festgestellt. Dies berichtet die Hessische Niederschrift. Teile der Ortsbezirke Philippinenhof-Warteberg, Nord-Holland und Fasanenhof sowie Fuldatal-Ihringshausen wurden umgehend zu einem AFB-Sperrbezirk erklärt. Der Kreis Kassel hat bisher kein weiteres befallenes Bienenvolk festgestellt, was vorerst für Erleichterung sorgt. Kreissprecherin Alia Shuhaiber erklärt: „Bisher gibt es im Landkreis keine von der Faulbrut befallene Biene.“

Um die Ausbreitung der gefährlichen Tierseuche zu verhindern, sind Maßnahmen im Gange. Dominik Heinz vom Imkerverein Wolfhagen bemerkt, dass derzeit keine Probleme mit AFB im Altkreis Wolfhagen bestehen. Die Imker setzen auf vorbeugende Maßnahmen, darunter regelmäßige Futterprobenanalysen, um frühzeitig verdächtige Symptome zu erkennen. Denn die AFB ist nicht nur ansteckend, sondern kann auch verheerende Folgen haben, wenn sie nicht schnell genug behandelt wird.

Schäden und Maßnahmen zur Bekämpfung

Die Amerikanische Faulbrut wird durch ein sporenbildendes Bakterium verursacht, das die Bienenlarven befällt. Diese Bakterien können über Honig oder verlassene Bienenstände in einen Bienenstock gelangen und über Jahre hinweg infektiös bleiben. Symptome sind zum Beispiel dunkel verfärbte und eingesunkene Zelldeckel sowie fadenziehende, kaffeebraune Masse in den Zellen.

Werden AFB-Fälle festgestellt, müssen die befallenen Waben und das Futter entfernt werden. Die Bienen müssen 1-2 Tage hungern, während drastische Maßnahmen, wie die vollständige Vernichtung des Bienenvolks, eine eher letzte Lösung darstellen. Wolfgang Scheele, Vorsitzender des Imkervereins Hofgeismar, bestätigt ebenfalls: „Keine aktuellen Probleme mit AFB im Kreisteil Hofgeismar.“

Regelungen im Sperrbezirk

Im neu geschaffenen Sperrbezirk dürfen Bienen nicht versetzt werden, und die Bienenhaltung muss beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden. Eine Allgemeinverfügung mit weiteren Regelungen wird zeitnah veröffentlicht, um die Kontrolle zu verschärfen. Hierzu zählen das Verbot, tote oder lebende Bienen sowie Gerätschaften aus dem Sperrbezirk zu entfernen. Das Veterinäramt wird alle Bienenvölker im Sperrbezirk auf AFB untersuchen. Dies stellt sicher, dass keine Infektionen unentdeckt bleiben – ein Schritt in die richtige Richtung.

Da die Bekämpfung der AFB eine enorm wichtige Maßnahme darstellt, gibt es bundesweite Leitlinien und Praxisleitfäden, die aus den Erfahrungen in der Seuchenbekämpfung entstanden sind. Ein Beispiel hierfür ist der aktuelle Praxisleitfaden von Dr. Otto Boecking und Dr. Pia Aumeier, der 2020 veröffentlicht wurde und Imkern sowie Fachleuten das nötige Wissen vermittelt, um AFB frühzeitig zu erkennen und aktiv zu bekämpfen. Zudem verfolgt Deutschland eine Strategie mit Labordiagnostik und AFB-Monitoring zur frühzeitigen Erkennung von Ausbrüchen, die im Kampf gegen die Seuche unerlässlich ist.

Mit der richtigen Kombination aus Vorsorge und schnellem Handeln können Imker den Herausforderungen der Amerikanischen Faulbrut die Stirn bieten und die Gesundheit ihrer Bienen bestmöglich schützen. Denn eines ist klar: Gute Bienen sind ein unverzichtbarer Teil der Natur und ihrer Bestäubungstätigkeiten. Lassen wir uns nicht von der AFB unterkriegen! Interessierte Imker sind angehalten, sich regelmäßig über die Entwicklungen und Maßnahmen zu informieren und sich von Experten beraten zu lassen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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OrtHofgeismar, Deutschland
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