Vogelgrippe-Ausbruch! Strenge Maßnahmen in Schwalm-Eder und Marburg
Vogelgrippe-Ausbruch in Homberg (Efze): Allgemeinverfügungen erlassen, um Geflügelbestände zu schützen. Erfahren Sie mehr.

Vogelgrippe-Ausbruch! Strenge Maßnahmen in Schwalm-Eder und Marburg
In Hessen hat sich die Situation rund um die Vogelgrippe in den Landkreisen Schwalm-Eder, Marburg und Kassel zugespitzt. Heute, am 31. Oktober 2025, wurde ein Ausbruch der Vogelgrippe offiziell bestätigt, was zu umfassenden Maßnahmen führt, die nun in Kraft treten. Die Behörden reagieren mit obligatorischen Allgemeinverfügungen, die sich ähnlich gestalten wie im angrenzenden Vogelsbergkreis. Laut nh24.de müssen alle Geflügelhaltungen nun aufgestallt werden. Dazu gehört auch, dass Veranstaltungen wie Geflügelschauen nicht mehr stattfinden dürfen.
Die erlassenen Maßnahmen sind umfassend und betreffen nicht nur die Haltung, sondern auch den Umgang mit Geflügel. Besonders wichtig ist das Verbringungsverbot für Geflügel, was bedeutet, dass kein Geflügel bewegt werden darf. Zudem gilt es, ein Bestandsregister zu führen und den Geflügelbestand beim Veterinäramt zu melden. Bei der Fütterung müssen Halter sicherstellen, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Auch die Lagerung von Futter und Einstreu ist unter diesen Aspekten zu organisieren, und es besteht eine strikte Ordnung zur Hygiene.
Auswirkungen auf die Tierhalter
Die Vorschriften betonen auch die Notwendigkeit sauberer Schutzkleidung für alle Beschäftigten, die gereinigt oder sicher entsorgt werden muss. Im Falle von Krankheitsanzeichen im Bestand ist es unerlässlich, sofort einen Tierarzt zu informieren. Verdächtige Symptome wie der plötzliche Tod von Tieren oder ein plötzlicher Anstieg der Sterberate müssen ernst genommen werden. Sollten bei einer Bestandsgröße unter 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr tote Tiere aufgefunden werden, sollte sofort gehandelt werden. Bei größeren Beständen sind Verluste von mehr als 2 % ebenfalls alarmierend.
Zusätzlich bereiten die Behörden die Bürger auf den Umgang mit toten oder kranken Wildvögeln vor. Es wird dringend geraten, solche Tiere nicht selbst zu berühren und die Funde umgehend an das zuständige Veterinäramt zu melden. Es heißt auch, dass die Kontaktvermeidung zwischen Haustieren und kranken Tieren empfohlen wird, um eine mögliche Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Besonders in Naturschutzgebieten besteht eine Leinenpflicht für Hunde.
Wichtige Informationen für die Öffentlichkeit
Die Bürger in den betroffenen Landkreisen sind angehalten, aufmerksam zu sein und alle notwendigen Maßnahmen ernst zu nehmen. Die offiziellen Internetseiten der Landkreise Schwalm-Eder, Marburg-Biedenkopf und Kassel bieten weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und notwendigen Vorgaben.
Die Vogelgrippe ist damit nicht nur ein Thema für die Tierhalter, sondern betrifft auch alle Bürger in der Region. Das Augenmerk liegt darauf, die Verbreitung der Krankheit zu verhindern und die Tierbestände zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen und die Situation schnell unter Kontrolle gebracht werden kann.
