Limburgs Tauben vor dem Tod gerettet: Genehmigung verweigert!

Limburgs Tauben vor dem Tod gerettet: Genehmigung verweigert!

Limburg an der Lahn, Deutschland - In Limburg sorgte ein Vorhaben, das in der Stadtverordnetenversammlung im November 2023 beschlossen wurde, für heftige Diskussionen: Die Tötung von 200 Stadttauben sollte die Population der Vögel, die oft als “Ratten der Lüfte” bezeichnet werden, reduzieren. Doch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg hat nun endgültig die Genehmigung für diese Maßnahme verweigert. Wie hessenschau.de berichtet, gelang es der Stadt nicht, die notwendigen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung zu erfüllen.

Ein Bürgerentscheid im Juni 2024 fiel zwar zugunsten der Tötungsmaßnahme aus, dennoch ist die Stadt Limburg nun gezwungen, die Tauben leben zu lassen. Der Landkreis stellte fest, dass die Tauben unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnung fallen und nur bei „erheblichen gemeinwirtschaftlichen Schäden“ Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Eine solche Gefährdung wurde seitens der Stadt nicht ausreichend nachgewiesen.

Unklare Rechtslage

Ursprünglich war geplant, mit dem Einfangen und Töten der Tauben bereits am 22. April 2025 zu beginnen. Ein Dienstleister für die Umsetzung war bereits ausgewählt. Doch durch die Entscheidung der Behörde, die Tauben wieder als Wildtiere zu klassifizieren, kam es zur Stornierung der Auftragsvergabe. Das Hessische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hatte zudem einen Erlass von 2022 aufgehoben, der Stadttauben im besiedelten Gebiet nicht unter den Schutz der Wildtiere stellte. Die Stadt kritisierte diese Entscheidung als überraschend und unbegründet, hielt jedoch an ihrem Vorhaben fest und beantragte bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zum Einfangen und Töten der Tauben – ohne Erfolg.

Die Debatte um die Stadttauben ist nicht neu. Viele Tierschützer:innen hatten sich vehement gegen die geplante Tötungsmethode, die auf einen Genickbruch abzielte, ausgesprochen. Kritiker argumentieren, dass die Situation der Tauben nicht mit dem Schädlingen gleichzusetzen ist. Auch der rechtliche Status von Stadttauben ist komplex: Laut einer Stellungnahme des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin gilt die Einstufung von Stadttauben als Gesundheitsschädlinge nur, wenn eine konkrete Gefährdung besteht, was in Limburg offenbar nicht der Fall ist.

Öffentliche Unterstützung und Widerstand

Obwohl der Bürgerentscheid eine Mehrheit für die Tötungsmaßnahme befürwortete, bleibt die öffentliche Diskussion über den Umgang mit den Stadttauben angespannt. Immer wieder wird die Frage laut, wie mit der Taubenpopulation und potenziellen gesundheitlichen Risiken umgegangen werden sollte. Besonders in Bereichen, wo die Vögel Lebensmittel oder hygienisch sensible Orte beeinflussen könnten, sind strenge Vorschriften gefordert.

Die Entscheidung in Limburg wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die Städte bei der Handhabung von Wildtierpopulationen zu meistern haben. Die Problematik wird auch in anderen Bundesländern diskutiert, wo verwilderte Haustauben teilweise als Gesundheitsschädlinge klassifiziert werden. In Limburg bleibt das Schicksal der Stadttauben vorerst offen – sie dürfen weiterhin leben, während die Stadt sich nach Alternativen umsehen muss.

Die Fragen nach einem tierschutzgerechten Umgang und alternativen Maßnahmen zur Reduzierung der Taubenpopulation werden die Diskussionen sicherlich weiterhin prägen. Ein nachhaltiger Lösungsansatz ist gefordert, der sowohl den Tierschutz als auch die öffentliche Gesundheit und Sicherheit im Blick hat.

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OrtLimburg an der Lahn, Deutschland
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