Reform des Namensrechts: Mehr Freiheit für Familien in Hessen!
Darmstadt verzeichnet 176 Anträge auf Namensänderungen nach der Reform des Namensrechts, gültig seit Mai 2025.

Reform des Namensrechts: Mehr Freiheit für Familien in Hessen!
Am 1. Mai 2025 trat in Deutschland eine umfassende Reform des Namensrechts in Kraft, die viele Änderungen mit sich bringt, die vor allem Ehepaare und deren Kinder betreffen. Diese Neuerungen schaffen mehr Freiraum für Doppelnamen und erleichtern die Namensänderung in verschiedenen familiären Situationen. Laut stern.de können Ehepartner nun einen gemeinsamen Doppelnamen führen, und zwar mit oder ohne Bindestrich. Zudem ermöglicht die Reform Scheidungskindern eine einfachere Namensänderung, und volljährige Kinder haben die Möglichkeit, vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen zu wechseln.
Die Anfragen bei den Standesämtern sind seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung deutlich gestiegen. In Darmstadt wurden bis Anfang Juni 2023 bereits 176 Anträge auf Namensänderungen gestellt, was einen sprunghaften Anstieg im Vergleich zu 79 Anträgen im Jahr davor darstellt. Auch in Wiesbaden und Kassel gibt es zahlreiche Änderungswünsche, wobei viele Anträge von geschiedenen Partnern stammen. In Frankfurt konnte man bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ein erhöhtes Interesse und eine umfassende Online-Beratung beobachten.
Erleichterungen für besondere familiäre Situationen
Die reformierten Bestimmungen gelten nicht nur für frisch verheiratete Paare, sondern auch für bereits verheiratete Personen und deren Kinder, die nachträglich einen Doppelnamen annehmen können. Stiefkinder und Scheidungskinder profitieren ebenfalls von den neuen Regeln: Ihnen wird die Namensänderung erleichtert, und sie können gegebenenfalls den Nachnamen eines Elternteils annehmen, wenn dieser seinen Ehennamen ablegt. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass das Kind im Haushalt des betreffenden Elternteils lebt und einverstanden ist, wenn es mindestens fünf Jahre alt ist, wie bmjv.de berichtet.
Besonders spannend sind die neuen Möglichkeiten, die sich für Angehörige von Minderheiten wie Sorben und Dänen ergeben. Ihnen wird es ermöglicht, traditionelle Namensformen zu verwenden, und das Namensrecht wird international flexibler gestaltet. Kinder dürfen Doppelnamen erhalten, die aus den Familiennamen beider Eltern bestehen, und maximal zwei Nachnamen sind erlaubt. Ein Bindestrich ist zwar möglich, aber nicht mehr zwingend erforderlich, informiert rp-online.de.
Ein größerer Anpassungsbedarf bei Standesämtern
Die Umstellung auf die neuen Regelungen bedeutet allerdings auch mehr Arbeit für die Standesämter. Der Zeitaufwand für die Bearbeitung dieser Anträge hat sich erhöht, und aus Städten wie Marburg und Offenbach sind bereits erste Schulungsmaßnahmen für Standesbeamte sowie die Implementierung eines Namenskonfigurators zur Unterstützung bekannt. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den erhöhten Anfragen gerecht zu werden und den Bürgern weiterhin einen effizienten Service zu bieten.
Insgesamt zeigt sich, dass die Reform des Namensrechts viele positive Entwicklungen mit sich bringt. Sie ermöglicht es Familien, ihre Identität und Traditionen besser zu wahren und macht das Namensrecht flexibler und gerechter. Das neue Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft gerecht zu werden und Vielfalt zu fördern.