VGH-Urteil: Tagesmütter in Darmstadt-Dieburg bekommen mehr Freiheit!
VGH-Urteil: Tagesmütter in Darmstadt-Dieburg bekommen mehr Freiheit!
Darmstadt-Dieburg, Deutschland - Eine wichtige Entscheidung für Tagesmütter und -väter im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist gefallen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat Teile der Satzung zur Kindertagespflege für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung könnte sich als wegweisend für viele Tageseltern erweisen, denn sie stärkt deren Berufsfreiheit erheblich.
Was ist konkret entschieden worden? Der VGH stellte fest, dass die Regelungen des Landkreises, die unter anderem eine Deckelung des Verpflegungsgeldes auf maximal 103,20 Euro pro Monat bei fünf Betreuungstagen pro Woche vorsahen, gegen die Berufsfreiheit verstoßen. Eltern durften zusätzlich für die Verpflegung ihrer Kinder nicht zahlen, selbst wenn sie dies wollten. Auch weitere Regelungen, wie das Verbot privater Zuzahlungen, erwiesen sich als nicht rechtmäßig. Diese Punkte hatten eine Tagesmutter, Julia Kugelstadt, im Dezember 2021 angefochten.
Relevante Regelungen wurden gekippt
Der VGH hat nicht nur die Berechnungsgrundlage des Verpflegungsgeldes für ungültig erklärt, sondern auch die Vorgaben zur Urlaubs- und Krankheitsregelung über den Haufen geworfen. So hatten Pflegepersonen zwar Anspruch auf zehn bezahlte Krankheitstage und 25 bezahlte Urlaubstage im Jahr, konnten diese jedoch nicht gegeneinander verrechnen. Zudem war die Pflicht zur Vorlage einer Krankmeldung ab dem zweiten Krankheitstag ebenfalls unwirksam. Die Entscheidung bringt mehr Flexibilität und Verbesserungen für viele Tageseltern, die oft unter strengen Vorgaben leiden.
Dem Landkreis bleibt nun nichts anderes übrig, als die Satzung anzupassen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Wie FFH berichtet, wird die endgültige Entscheidung über die neuen Regelungen dem Kreistag überlassen. Diese könnte auch Signalwirkung für andere Kommunen haben, insbesondere für jene, die ähnliche Regelungen festgelegt haben.
Der Ausblick: Was kommt als Nächstes?
Obwohl eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen wurde, haben betroffene Tageseltern die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wartet derzeit auf die schriftlichen Erläuterungen des Urteils, um die nächsten Schritte zu planen. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation für die Tageseltern in der Region entwickeln wird und ob die Änderungen tatsächlich mehr Freiheiten und Optionen bringen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Hier hat der VGH klare Zeichen gesetzt und die Interessen der Tageseltern gestärkt. Diese Entscheidung wird nicht nur in Darmstadt-Dieburg wahrgenommen, sondern könnte weit über die Landkreisgrenzen hinaus Wirkung zeigen.
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Ort | Darmstadt-Dieburg, Deutschland |
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