Gericht kippt Satzung: Starkes Signal für Tagesmütter im Landkreis!

Gericht kippt Satzung: Starkes Signal für Tagesmütter im Landkreis!

Dieburg, Deutschland - In einem wegweisenden Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Teile der Satzung zur Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg für ungültig erklärt. Dies ist ein erfreuliches Ergebnis für viele Tagesmütter und Väter, die bereits seit längerem gegen diese Regelungen kämpfen. Das Gericht entschied, dass die Satzung in zentralen Punkten die Berufsfreiheit einschränkt. Unter anderem wurde die Begrenzung der Erstattung von Verpflegungskosten durch die Eltern als unzulässig erachtet, erzählt der hessenschau.

Im Kern ging es darum, dass der Landkreis den privaten Austausch über Zahlungen für Verpflegungskosten in der Kindertagespflege nicht generell verbieten darf. Bisher sah die Satzung des Landkreises vor, dass zusätzliche Zuzahlungen der Eltern nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind. Das Gericht stellte klar, dass derartige Regelungen gegen die grundlegenden Freiheiten der Berufstätigen verstoßen und dafür keine adäquate Rechtsgrundlage in Hessen existiert. Damit wird ein langersehnter Wunsch der Tagesmütter endlich erfüllt.

Unwirksame Regelungen

Doch das Urteil hat noch weitere Auswirkungen. So wurde die Pflicht, dass Kinderpfleger ab dem zweiten Krankheitstag eine Krankschreibung einreichen müssen, als unzulässig erklärt. Auch die Anforderung, die Urlaubsplanung bis zum Jahresende vor dem nächsten Jahr vorzulegen, wurde für unwirksam erklärt. Diese Punkte hatten ebenfalls für viel Unmut gesorgt und könnten dazu führen, dass die Satzungen in anderen Landkreisen, die ähnliche Regelungen haben, ebenfalls überdacht werden müssen. Das verdeutlicht FFH.

Eine Tagesmutter hatte einen Normenkontrollantrag gegen diese Regelungen eingereicht und somit den Stein ins Rollen gebracht. Sie zeigt damit, dass sich Engagement und Mut auszahlen können. Gespräche über die Reform der Satzung waren längst überfällig, weiß man aus den Kreisen der Tagespflege. Zwar wurde eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einzulegen, was etwas Hoffnung für die Betroffenen verspricht.

Folgen für die Zukunft

Dieses Urteil wird von vielen als richtungsweisend angesehen. Die Entscheidung des VGH wird zweifellos als Präzedenzfall fungieren und könnte Einfluss auf rechtliche Regelungen in anderen Landkreisen haben. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg steht jetzt vor der Herausforderung, seine Satzung anzupassen und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Ein solcher Wandel kann nicht nur die Verhältnisse für Tagesmütter verbessern, sondern auch für die Eltern, die künftig in der Wahl der Gebühren mehr Freiraum haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Weg zur Verbesserung der Kindertagespflege noch lange nicht zu Ende ist, doch diese Entscheidung kann als Schritt in die richtige Richtung gewertet werden. Wie n-tv berichtet, sorgt dieses Urteil für ein Aufatmen unter den Tagespflegepersonen und deren Hilfe für die kleinen Schützlinge. Es bleibt spannend zu beobachten, wie der Landkreis auf diese Herausforderungen reagiert.

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OrtDieburg, Deutschland
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