Kannibale von Rotenburg: Dritter Versuch auf Freiheit gescheitert!
Armin Meiwes, der "Kannibale von Rotenburg", beantragt erneut Haftentlassung – seine Gefährlichkeit bleibt umstritten.

Kannibale von Rotenburg: Dritter Versuch auf Freiheit gescheitert!
Armin Meiwes, bekannt als der „Kannibale von Rotenburg“, sorgt erneut für Aufsehen: Am 14. August 2025 hat der 63-Jährige seinen dritten Antrag auf Haftentlassung gestellt. Meiwes wurde 2001 wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs verurteilt und sitzt seit 2006 eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Die Hintergründe seines berüchtigten Verbrechens sind ebenso erschütternd wie skandalös — der Kontakt zu seinem Opfer Bernd Jürgen Brandes fand über ein Kannibalismus-Forum statt. In der jüngsten Anhörung am Landgericht Kassel, die im Juli stattfand, wurde Meiwes vorab psychologisch begutachtet. Dabei kam ein mehr als 100-seitiges Sachverständigen-Gutachten zur Sprache.
Die Entscheidung über den Antrag wurde in dieser Anhörung noch nicht getroffen. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt bereits signalisiert, dass sie plant, den Antrag abzulehnen. Oberstaatsanwalt Dominik Mies verweist auf die Ergebnisse des Gutachtens, das Meiwes als „potenziell gefährlich“ einstufte. Fünf Jahre zuvor war ein ähnlicher Antrag abgelehnt worden, damals wegen einer ungünstigen Sozialprognose. Meiwes‘ Strafverteidiger, Prof. Dr. Frank Füglein, sieht ihn hingegen nicht als gefährlich an und könnte somit in der bevorstehenden Entscheidung für eine überraschende Wende sorgen.
Die öffentliche Reaktion
Doch nicht nur die Justiz ist in diesem Fall gefordert. Die öffentliche Debatte um Meiwes und seine Vergehen reißt nicht ab. Viele Menschen sind entsetzt über die Vorstellung, dass jemand, der einen so schrecklichen Akt begangen hat, überhaupt eine Chance auf vorzeitige Entlassung erhalten könnte. Und das, obwohl er bereits seit fast zwei Jahrzehnten hinter Gittern sitzt. Das Thema berührt nicht nur Fragen der Gerechtigkeit, sondern auch tiefere gesellschaftliche Ängste.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Verlauf der anhängigen Verfahren und die rechtlichen Grundlagen für die Anträge auf Haftentlassung werfen auch einen Blick auf die rehabilitativen Möglichkeiten im deutschen Strafrecht. Wie viel Raum bleibt für eine zweite Chance, wenn die Taten so grausam und schockierend sind? Die Gesellschaft hat unterschiedliche Ansichten darüber, wie mit verurteilten Verbrechern umgegangen werden sollte, die möglicherweise ihre Strafe verbüßt haben.
Abgerundet wird das Bild durch die Rolle der Psychologen und Gutachter, die für die Bewertung der Gefährlichkeit von Straftätern verantwortlich sind. Diese komplexen Prozesse sind entscheidend für die künftigen Entscheidungen in ähnlichen Fällen.