Prozessbeginn: Mann gesteht Körperverletzung in dramatischer Badewanne
Ein 29-jähriger Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Der Prozess wird am 15. Oktober fortgesetzt.

Prozessbeginn: Mann gesteht Körperverletzung in dramatischer Badewanne
Im Amtsgericht Eschwege wird zurzeit ein Fall verhandelt, der die Gemüter im Werra-Meißner-Kreis erregt. Ein 29-jähriger Mann steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Am 4. April 2022 soll er seine Ex-Partnerin in einer Badewanne unter Wasser gedrückt haben. Laut werra-rundschau.de gab es in der Vergangenheit immer wieder Streitigkeiten zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, die teils auch körperlich ausgetragen wurden.
Der Angeklagte selbst bezeichnet die Anklage als „kompletter Blödsinn“ und ist überzeugt, dass es an dem besagten Tag ganz anders war. Er behauptet, mit der gemeinsamen einjährigen Tochter in der Badewanne gespielt zu haben, als der Streit zwischen ihm und seiner Ex-Partnerin eskalierte. Sie selbst, eine Frau mit einer Geschichte von Alkoholabhängigkeit und psychischen Problemen, berichtete von körperlichen Übergriffen während ihrer vierjährigen Beziehung. Angeblich plante sie am Tatabend, sich von ihm zu trennen und die Tochter zu ihren Eltern zu bringen.
Eine dramatische Eskalation
Die entscheidende Szene spielte sich nach Darstellung der Geschädigten wie folgt ab: Während des Streites soll der Angeklagte sie „von hinten in den Nacken gesprungen“ und sie in die Badewanne gedrückt haben. In dieser angespannten Situation habe sie Todesangst verspürt. Um Hilfe zu bekommen, rannte sie zur nächsten Notambulanz, um die Polizei zu verständigen. Der Prozess wird am 15. Oktober fortgesetzt, da eine wichtige Zeugin bei der ersten Verhandlung nicht anwesend war.
Die rechtlichen Konsequenzen für den Angeklagten im Falle einer Verurteilung sind gravierend. Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Ein Urteil würden folglich weitreichende Auswirkungen auf sein Leben haben.
Vergangene Verurteilungen und gesellschaftliche Folgen
Schaut man auf andere Fälle aus der Region, fällt auf, dass Gewaltdelikte im Werra-Meißner-Kreis leider nicht selten sind. So wurde ein 39-jähriger Mann am 11. Juli 2024 ebenfalls am Amtsgericht Eschwege verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieser Angeklagte hat eine veritable Liste von Vorstrafen: Er ist wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Hausfriedensbruch verurteilt worden. Zu den Taten gehörte ein gewaltsamer Übergriff auf einen 45-jährigen Mann, bei dem er mit einer Axt aggressiv vorging.
Die Bewährungszeit für den 39-Jährigen beträgt drei Jahre, in denen er an seiner Impulsivität arbeiten und einen strukturierten Lebenswandel führen soll. Der Bewährungshelfer berichtete, dass der Mann reuig sei und seine Taten reflektiere. Im Gegensatz dazu scheinen sich die Probleme des 29-jährigen Angeklagten aus dem aktuellen Verfahren jedoch nicht auf einen einmaligen Vorfall zu beschränken.
Zweifellos ist es entscheidend, die Hintergründe und die Dynamik solcher Konflikte zu verstehen. Sie werfen ein Licht auf die gesellschaftlichen Probleme, die oft hinter den Kulissen verborgen bleiben. Ob und inwiefern sich das Verhalten der Angeklagten ändern kann, bleibt abzuwarten. Gespannt blickt die Gemeinschaft nun auf die Fortsetzung des Prozesses, in der Hoffnung auf Gerechtigkeit und Aufklärung.