Lebenslange Haft für syrischen Folterarzt: Gerechtigkeit in Frankfurt!
Lebenslange Haft für syrischen Folterarzt: Gerechtigkeit in Frankfurt!
Frankfurt am Main, Deutschland - Ein hohes Maß an Gerechtigkeit wurde gestern in Frankfurt erreicht, als Alaa M., ein 40-jähriger Syrer, vom Oberlandesgericht für seine schrecklichen Vergehen verurteilt wurde. Er wurde schuldig gesprochen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mord und steht nun vor der Aussicht, für den Rest seines Lebens hinter Gittern zu verbringen. Besonders schwerer Schuld und Sicherungsverwahrung wurden in der Urteilsbegründung hervorgehoben. Das Gericht hat dabei eindeutige Beweise gegen ihn gewertet, die ihn für grausame Taten verantwortlich machen, die er in den Jahren 2011 und 2012 in einem syrischen Gefängnis begangen haben soll. Schockierend ist, dass Alaa M. als Anhänger des Assad-Regimes Oppositionelle als „Kakerlaken“ bezeichnete und Folter in mindestens acht Fällen anordnete.
Besonders tragisch sind die Umstände, unter denen Alaa M. für den Tod von zwei Menschen verantwortlich gemacht wird – einem Epileptiker und einem weiteren Gefangenen. Während des Verfahrens, das im Januar 2022 seine ersten Schritte machte, kamen rund 50 Zeugen zu Wort, wobei einige von ihnen unter Schutz aussagten. M. und seine Verteidiger bestreiten die Mordvorwürfe und argumentieren, dass er zum Zeitpunkt der Taten nicht im Krankenhaus tätig gewesen sei. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass die Beweise überwältigend sind.
Der lange Weg zur Gerechtigkeit
Der Prozess gegen Alaa M. wurde in Frankfurt geführt, als Teil des sogenannten Weltrechtsprinzips, das es ermöglicht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit zu verfolgen. Ein Konzept, das in der Europäischen Union unterschiedlich interpretiert wird. So berichtet amnesty.at, dass in Österreich Hinweise darauf bestehen, dass eine solche universelle oder extraterritoriale Gerichtsbarkeit oft an mangelnden Ressourcen oder der fehlenden Verbindung zu österreichischen Interessen scheitert. Einige EU-Mitgliedstaaten, wie Deutschland, haben jedoch Gesetze erlassen, die die Verfolgung dieser Verbrechen unterstützen.
Trotz der Herausforderungen gilt das Weltrechtsprinzip als ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit für schwere internationale Verbrechen. „Es zeigt, dass es auch in Europa Möglichkeiten gibt, beschuldigte Kriegsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen“, so die Organisation amnesty.at. Mit der Verurteilung von Alaa M. erhält dieses Prinzip einen bedeutenden Erfolg, der auch anderen Betroffenen Mut machen könnte, ihre Stimme zu erheben.
Ein neues Kapitel für Gerechtigkeit
Alaa M. kam 2015 nach Deutschland und arbeitete als Orthopäde, bevor er 2020 verhaftet wurde. Sein Fall trägt die Botschaft, dass die internationale Gemeinschaft gewillt ist, gegen Vergehen vorzugehen, die in anderen Teilen der Welt geschehen sind. Die Assad-Regierung versuchte während des Verfahrens, Einfluss zu nehmen, doch die deutsche Rechtsprechung ließ sich davon nicht beirren.
Ein starkes Signal wurde in Frankfurt gesetzt – nicht nur an die Täter, sondern auch an die Opfer. Die Entscheidung des Gerichts steht exemplarisch dafür, dass Menschenrechtsverletzungen nicht ungestraft bleiben sollten. Der Weg zur Gerechtigkeit ist lang, doch mit jedem Verfahren, das in den deutschen Gerichtssälen verhandelt wird, kommen die hoffnungsvollen Stimmen aus Krisengebieten ein Stück näher zur Wahrheit.
Im Lichte dieser Entwicklungen zeigen sich auch die Herausforderungen und Chancen des Weltrechtsprinzips, das, wie amnesty.at feststellt, unterschiedlich in den Mitgliedstaaten der EU angewendet wird und stets vom politischen Willen abhängt.
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Ort | Frankfurt am Main, Deutschland |
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