Achtung, Betrug: Falsche Bankmitarbeiter ergaunern Tausende Euro!
Achtung, Betrug: Falsche Bankmitarbeiter ergaunern Tausende Euro!
Eschwege, Deutschland - Im Werra-Meißner-Kreis sorgt eine perfide Betrugsmasche für Aufregung. Ein 48-Jähriger wurde Opfer von kriminellen Machenschaften, die sich hinter der Masche „Falsche Bankmitarbeiter“ verstecken. Laut Bild erhielt der Mann eine täuschend echt aussehende E-Mail von der vermeintlichen „Sparkasse Werra-Meißner“. Darin wurde er aufgefordert, einen Link zur angeblichen Softwareaktualisierung für sein Online-Banking zu öffnen. Dieser erste Schritt war der Auftakt zu einer Reihe von Ereignissen, die in einem schweren finanziellen Verlust endeten.
Am selben Tag erhielt der 48-Jährige einen Anruf von einem angeblichen IT-Mitarbeiter der Sparkasse, der sich als „Jonas Hoffmann“ vorstellte. Der Anrufer klagte über merkwürdige Buchungen auf dem Konto des Mannes, die unbedingt storniert werden müssten. In dem Glauben, dass alles seine Richtigkeit hatte, installierte der Geschädigte ein Fernsteuerungsprogramm auf seinem PC und übermittelte mehrere Transaktionsnummern (TAN). Die Betrüger hatten damit freien Zugang zu seinen Konten und führten mehrere Abbuchungen durch. Erst als nach den Kontodaten seiner Frau gefragt wurde, schöpfte der Mann Verdacht. Er kontaktierte daraufhin seine Bank, die den Betrug bestätigte und seine Konten sofort sperrte. Dabei hatten die Täter bereits einen Betrag im niedrigen fünfstelligen Bereich erlangt.
Tipps zur Betrugsprävention
In der jüngeren Vergangenheit gab es zahlreiche Fälle, in denen Betrüger ähnliche Methoden anwandten. So wurde beispielsweise von einem Fall berichtet, bei dem ein Opfer auf die Bitte einer angeblichen Bankmitarbeiterin hin seine Online-Banking-Daten preisgab und dadurch 5.000 Euro verlor. Solche Vorfälle zeigen, wie wichtig es ist, sich aktiv über aktuelle Betrugsmaschen zu informieren und sich entsprechende Verhaltensweisen anzueignen, um sich zu schützen. Der Test.de Artikel bietet wertvolle Tipps dazu, wie man Betrüger ausbremsen kann.
Übrigens: Gerichtsurteile zeigen, dass in vielen Fällen bei einem Betrug nicht immer eine grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers vorliegen muss. So entschied etwa das Landgericht Darmstadt, dass ein Kunde, der eine digitale Karte auf dem Smartphone eines Betrügers aktivierte, keine grobe Fahrlässigkeit beging, da keine direkten Bankdaten oder Geheimzahlen weitergegeben wurden. Dies könnte einige Betroffene ermutigen, ihre Rechte in solchen Fällen geltend zu machen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Misstrauen der beste Schutz ist. Wenn etwas verdächtig erscheint, sollten Sie lieber einen Gang zur Bank oder einen eigenen Anruf zur Klärung in Betracht ziehen. So kann Schlimmeres verhindert werden.
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Ort | Eschwege, Deutschland |
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