Falscher Banker im Werra-Meißner-Kreis: Tausende Euro verloren!
Falscher Banker im Werra-Meißner-Kreis: Tausende Euro verloren!
Werra-Meißner-Kreis, Deutschland - Im Werra-Meißner-Kreis wurde ein 48-jähriger Mann Opfer eines perfiden Telefonbetrugs. Laut HNA geschah dieser Vorfall an einem Dienstag und führte zu einem Verlust von mehreren tausend Euro. Der Mann wurde zunächst durch eine täuschend echte E-Mail, die angeblich von der Sparkasse Werra-Meißner stammte, in die Falle gelockt. In dieser E-Mail wurde er aufgefordert, einen Link zu öffnen, was er ohne zu zögern tat.
Nach dem Klick auf den Link erhielt der Geschädigte einen Anruf von einer vorgeblichen IT-Mitarbeiterin der Sparkasse, die sich als „Jonas Hoffmann“ vorstellte. Der Anrufer sprach von merkwürdigen Buchungen auf dem Konto des 48-Jährigen und überzeugte ihn, ein Fernsteuerungsprogramm zu installieren. So bekam der Betrüger direkten Zugriff auf die Kontoinformationen des Mannes.
Psychologischer Druck und Dreistigkeit der Betrüger
Die Betrüger waren besonders dreist: Während des Telefonats versuchten sie auch, Informationen über die Kontodaten der Ehefrau des Mannes zu erlangen. Glücklicherweise wurde der Mann misstrauisch und kontaktierte schließlich seine Bank. Beim Überprüfen stellte die Bank fest, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte und sperrte das Konto. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Unbekannten bereits einen fünfstelligen Betrag erlangt.
Die Masche, sich als Bankmitarbeiter auszugeben, ist zur Zeit weit verbreitet. Wie der Anwalt-Suchservice berichtete, lassen sich die Betrüger in vielen Fällen auch von der psychologischen Manipulation leiten, um ihre Opfer zur Preisgabe sensibler Daten zu bewegen. Aktuelle Vorfälle aus Rösrath oder Bergisch Gladbach zeigen, dass in ähnlichen Fällen teils mittlere fünfstellige Beträge erschlichen wurden.
Rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte
Was können Betroffene tun, wenn sie Opfer solcher Machenschaften werden? Zunächst besteht die Möglichkeit, eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zudem haben Geschädigte Anspruch auf Rückerstattung gegenüber ihrer Bank, falls sicherheitstechnische Mängel oder Informationspflichten verletzt worden sind. Das Test.de beschreibt zudem, wie Gerichte in verschiedenen Urteilen entschieden haben, dass Banken oft für die entstandenen Schäden aufkommen müssen, wenn die Kunden nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Betroffene sollten zudem nicht zögern, sich rechtlichen Rat einzuholen, um ihre Ansprüche durchzusetzen und mögliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Unterstützende Dienste von Kanzleien geben erste Auskünfte über Erfolgsaussichten und stehen bei der Korrespondenz mit Banken oder der Polizei zur Seite.
Um zukünftigen Betrugsversuchen vorzubeugen, ist es wichtig, sensibel zu agieren und niemals persönliche Daten wie Passwörter oder TANs am Telefon preiszugeben. Ein gesundes Misstrauen kann hier oft vor größeren Verlusten bewahren.
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Ort | Werra-Meißner-Kreis, Deutschland |
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