Wohngeld für Senioren: So sichern Sie sich bis zu 450 Euro Zuschuss!
Erfahren Sie alles über Wohngeldansprüche für Ruheständler in Deutschland und aktuelle Entscheidungen zur Vermögensgrenze.

Wohngeld für Senioren: So sichern Sie sich bis zu 450 Euro Zuschuss!
In der heutigen Zeit ist es für viele Ruheständler eine Herausforderung, mit einer kleinen Rente über die Runden zu kommen. Besonders für diejenigen mit geringem Vermögen könnte ein Wohngeldanspruch eine willkommene finanzielle Unterstützung darstellen. Wie Capital berichtet, haben viele Rentner Anspruch auf Wohngeld, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Die Höhe des Zuschusses variiert jedoch, abhängig von unterschiedlichen Faktoren, die im Einzelfall genau geprüft werden müssen.
Leider gestaltet sich die Informationslage über die aktuellen Wohngeldregeln nicht immer einfach. Ein Link auf den Internetseiten der Bundesregierung führt zwar zu hilfreichen Informationen, verweist jedoch auf ein Archiv der gescheiterten Ampelkoalition. Zudem findet der Nutzer dort einen Wohngeldrechner, der derzeit nicht verfügbar ist. Das sollte niemanden entmutigen; wer sich fragt, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, kann beruhigt sein, denn die angebenen Informationen stellen lediglich erste Schätzungen dar.
Besonderheiten für über 60-Jährige
Für Mieter über 60 Jahren gibt es dennoch einen Lichtblick. Laut Fachanwalt können sie bei ihren Wohngeldanträgen auf ein höheres Schonvermögen pochen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen besagt, dass Wohngeld nicht pauschal verweigert werden darf, wenn das Vermögen bis zu 86.920 Euro beträgt. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, betraf einen 69-jährigen Rentner aus Tübingen, der mit einer monatlichen Rente von rund 550 Euro auskommen musste.
Er hatte einen Wohngeldantrag gestellt, der von der Stadt Tübingen zunächst abgelehnt wurde, da er über 60.000 Euro Vermögen verfügte. Das Regierungspräsidium Tübingen wies daraufhin seinen Widerspruch zurück. Der Mann argumentierte jedoch, dass er für sein Existenzminimum monatlich 950 Euro benötige und ohne das Wohngeld jährlich mit 5.000 Euro Vermögensverlust rechnen müsse. Er verwies auf frühere Regelungen, die ein höheres Schonvermögen für SeniorInnen vorgesehen hatten.
Ein wichtiger juristischer Erfolg
Das Verwaltungsgericht entschied schließlich zu Gunsten des Rentners. Es stellte fest, dass die pauschale Anwendung einer Vermögensgrenze unzulässig ist und individuelle Lebensverhältnisse berücksichtigt werden müssen. Die Tatsache, dass der Kläger unter dem Orientierungswert von 86.920 Euro lag, führte dazu, dass ihm das Wohngeld zugesprochen wurde.
Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, individuelle Umstände bei Wohngeldanträgen zu berücksichtigen. Es lohnt sich für Betroffene, einen Antrag zu stellen und die spezifischen Gegebenheiten ihres Lebens in den Vordergrund zu stellen.
Ob für Sie Wohngeld in Frage kommt, können Sie auch selbst herausfinden, indem Sie die Informationsangebote auf den Seiten der Bundesregierung trotz der aktuellen Probleme nutzen. Scheuen Sie sich nicht, das Gespräch mit einem Fachanwalt zu suchen, um Ihre Ansprüche zu klären.