Strenge Biosicherheitsmaßnahmen: So schützen wir unser Geflügel!
Strenge Biosicherheitsmaßnahmen gelten im Rheingau-Taunus-Kreis aufgrund der Geflügelpest. Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter jetzt notwendig.

Strenge Biosicherheitsmaßnahmen: So schützen wir unser Geflügel!
Der aktuelle Ausbruch der Vogelgrippe, auch bekannt als Geflügelpest, sorgt im Rheingau-Taunus-Kreis für erhöhte Aufmerksamkeit und erforderliche Maßnahmen. Am 6. November 2025 hat das Veterinäramt die strengen Biosicherheitsvorkehrungen für alle Geflügelhaltungen, einschließlich Tauben, bekannt gegeben. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Gesundheit des Geflügels zu schützen. Laut dem Wiesbadener Kurier müssen Halter strenge Vorschriften einhalten: Unbefugte dürfen Stallungen nicht betreten, und alle Personen mit Zutritt müssen geeignete Schutz- oder Einwegkleidung tragen.
Um die Hygiene sicherzustellen, sind umfassende Desinfektionsmaßnahmen erforderlich. So müssen Schuhe, Geräte und Fahrzeuge vor und nach dem Betreten der Ställe gründlich desinfiziert werden. Zudem müssen die Futter- und Wasserstellen so gesichert sein, dass kein Kontakt zu Wildvögeln oder Schadnagern bestehen kann. Dies ist besonders wichtig, da Wildvögel nach wie vor als Reservoir der Krankheit gelten. Hierbei spielt die Einhaltung der Regeln zur Tierseuchenbekämpfung eine maßgebliche Rolle, wie auch das bayerische Gesundheitsministerium hervorhebt, welches auf die drängenden Risiken hinweist.
Notwendige Hygienemaßnahmen
Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, die Hygienevorkehrungen ernst zu nehmen. Dazu gehört die Restriktion des Zugangs zu den Beständen, während auch eine hygienische Handreinigung vor Kontakt mit den Tieren unerlässlich ist. Der Einsatz von Desinfektionsmatten und -bädern muss ebenfalls sichergestellt werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln sind zudem verpflichtet, sich beim Veterinäramt zu melden. Darüber hinaus müssen sie Aufzeichnungen über Bestandsänderungen und die tägliche Eierproduktion führen, sollte ihre MENGE die 1.000-Tier-Grenze überschreiten.
Laut dem bayerischen Institut sind Verluste von mindestens drei Tieren oder mehr als 2% der Gesamtbestände innerhalb eines Tages zu melden. Dies ist entscheidend für die schnelle Identifizierung und Bekämpfung von möglichen Infektionsherden. Es ist keine Übertreibung zu sagen: Hier liegt einiges auf dem Spiel.
Risiken und Empfehlungen für Halter
Besondere Sorgfalt ist auch beim Umgang mit Wasservögeln geboten, insbesondere bei der Jagd. Die Übertragung des Influenza A Virus erfolgt zwar nicht über die Luft, jedoch ist der direkte Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminierten Materialien der Hauptübertragungsweg. Halter müssen daher unbedingt sicherstellen, dass ihre Geflügelbestände von Wildvögeln separiert sind und geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Im Bedarfsfall kann die Behörde die Aufstallung von Geflügel anordnen, basierend auf einer Risikobewertung, die Faktoren wie Nähe zu Wildvogelgebieten, Geflügeldichte und das Verhalten der Wildvögel berücksichtigt. Die Situation bleibt angespannt, und Geflügelhalter sind gut beraten, alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu befolgen, um ihre Tiere zu schützen und einen möglichen Ausbruch zu verhindern.