Neue Pflicht zur Identitätsprüfung: So verändert sich der Immobilienmarkt!
Neue Pflicht zur Identitätsprüfung: So verändert sich der Immobilienmarkt!
Hofheim am Taunus, Deutschland - Wer in Hessen in den Immobilienmarkt einsteigen möchte, sollte sich derzeit mit einem brandneuen Regelwerk auseinandersetzen, das die Gepflogenheiten bei Immobiliengeschäften erheblich verändert. Insbesondere die Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung Immobilien (GwGMeldV-Immobilien), die am 17. Februar 2025 in Kraft trat, hat neue Pflichten für Immobilienmakler und andere beteiligte Berufsgruppen eingeführt.
Mit dem Ziel, Geldwäsche im Immobiliensektor zu bekämpfen, müssen sich Rechtsanwälte, Notare und andere Experten an stringentere Meldepflichten halten. Diese Änderungen resultieren aus einem derart hohen Risiko der Geldwäsche, dass inkriminierte Gelder oft über Immobilien in den Umlauf gebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit liegt dabei auf Verkäufen, bei denen die Gegenleistung erheblich vom anerkannten Marktwert abweicht oder Zahlungen in bar und durch Kryptowährungen vorgenommen werden.
Wesentliche Neuerungen und deren Auswirkungen
Besonders prägnant ist das neu eingeführte Verbot, bei Immobilienkäufen Bargeld, Kryptowährungen oder sogar Edelmetalle zu nutzen. Sollte die Fälligkeit des Kaufpreises mehr als ein Jahr von der Eintragung des Kaufvertrages abweichen ohne nachvollziehbare Gründe, müssen beurkundende Notare dies melden. Dies dient der Verhinderung von versuchten Umgehungen des Barzahlungsverbots. So müssen Käufer und Verkäufer bei bestimmten Umständen nun damit rechnen, unter „Generalverdacht“ zu stehen, was massive Auswirkungen auf Immobilientransaktionen zur Folge haben könnte.
Wie auch die Informationen von Wohnglück bestätigen, sind Immobilienmakler angehalten, die Identität aller Vertragsparteien zu prüfen. Notwendige Dokumente umfassen einen Personalausweis bei natürlichen Personen oder einen Handelsregisterauszug bei juristischen Personen. Diese Unterlagen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Ein Fehlverhalten kann zur Verhängung von Bußgeldern in Höhe von bis zu 150.000 Euro führen, während schwere Verstöße bis zu einer Million Euro kosten können.
Ein weiterer Punkt, der nicht unbeachtet bleiben sollte, ist die Haftung für die Richtigkeit der angebotenen Informationen. Kunden tragen die Verantwortung, die Objektinformationen zu überprüfen, weshalb es unerlässlich ist, sich auf die Expertise von Immobilienspezialisten zu verlassen, die auch kostenfreie Wertermittlungen anbieten.
Der Energieverbrauch im Fokus
Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung von Immobilien bleibt der Energieverbrauch. Der Energieverbrauchsausweis eines bestimmten Objektes weist einen Endenergieverbrauch von 163,00 kWh/(m²*a) auf und ist bis zum 27. August 2025 gültig. Bei dem fraglichen Objekt handelt es sich um eine Immobilie aus dem Jahr 1980. Die Energieeffizienzklasse F macht deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht, um die Energiekosten im Zaum zu halten und umweltfreundlicher zu handeln.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen im Immobilienbereich die Verantwortlichkeiten deutlich erhöhen und darauf abzielen, die Integrität des Marktes zu sichern. Käufer und Verkäufer sind gut beraten, sich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten.
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Ort | Hofheim am Taunus, Deutschland |
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