Matilda T. ist wohlbehalten zurück! Öffentlichkeitsfahndung beendet
Am 1.11.2025 wurde die Vermisstensuche nach Matilda T. in Limburg an der Lahn eingestellt – sie kehrte gesund zu ihrer Mutter zurück.

Matilda T. ist wohlbehalten zurück! Öffentlichkeitsfahndung beendet
Am 1. November 2025 gibt es erfreuliche Nachrichten aus Hessen: Die Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis hat die Öffentlichkeitsfahndung nach der 16-jährigen Matilda T. eingestellt. Diese Entscheidung folgt auf einen Aufruf zur Mithilfe, der am 9. Oktober veröffentlicht wurde. Die gute Nachricht: Matilda ist selbstständig zu ihrer Mutter zurückgekehrt, was für alle Beteiligten eine riesige Entlastung bedeutet. Die Behörde hat Medienvertreter gebeten, gegebenenfalls veröffentlichte Bilder von Matilda aus ihren Archiven zu löschen und bedankt sich herzlich für die Unterstützung bei der Fahndung.
Im Kontext von vermissten Personen ist es wichtig zu wissen, dass laut dem Bundeskriminalamt BKA eine Person dann als vermisst gilt, wenn sie unerklärlich abwesend ist und eine Gefahr für Leib oder Leben besteht. Besonders im Fall von Minderjährigen wird grundsätzlich von einer Gefahrenlage ausgegangen. Dabei kommt der örtlichen Polizeidienststelle eine zentrale Rolle zu, da sie für die unmittelbare Personensuche verantwortlich ist. Wenn es ernst wird, können große Suchmaßnahmen eingeleitet werden.
Vermisstenfälle in Deutschland
Einen weiteren Blick auf die Statistiken zeigt, dass am 1. Januar 2025 insgesamt rund 9.420 vermisste Personen in dem Informationssystem der Polizei (INPOL) registriert waren. Täglich kommen etwa 200 bis 300 neue Fahndungen hinzu, wobei einer halben der Fälle innerhalb der ersten Woche geklärt werden können. Die Aufklärungsquote für vermisste Jugendliche lag im Jahr 2024 bei bemerkenswerten 97,4 %, was zeigt, dass der Einsatz der Behörden oft Früchte trägt.
- Im Jahr 2024 waren etwa 18.100 Kinder als vermisst gemeldet.
- 96,7 % davon wurden bis Jahresende wieder aufgefunden.
- Die Zahl der vermissten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stieg im gleichen Jahr auf rund 4.300.
Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig es ist, im Fall von vermissten Personen schnell zu handeln und die Öffentlichkeit einzubeziehen. Die Polizei kann nur bei Vorliegen spezifischer Verdachtsmomente eingreifen, was die Unterstützung der Öffentlichkeit umso entscheidender macht.
Für Rückfragen können sich Interessierte an die Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis wenden. Telefonisch erreichen Sie die Pressestelle unter 02202 205 120 oder per E-Mail unter pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de.
Mundpropaganda und die schnelle Reaktion von Medien und Bürgern können entscheidend sein. Die Rückkehr von Matilda T. zeigt, wie wichtig es ist, aufmerksam zu sein und sich für die Sicherheit der Gemeinschaft einzusetzen. Vielleicht ist nicht alles so spannend wie am Anfang, doch gerade in solchen Fällen merkt man, wie viel Optimismus noch vorhanden ist!