Limburg-Weilburg: Stadttauben bleiben trotz Anträgen ungeschützt!

Limburg-Weilburg: Stadttauben bleiben trotz Anträgen ungeschützt!

Limburg an der Lahn, Deutschland - Im Landkreis Limburg-Weilburg sorgt eine Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde für Aufregung: Anträge zur Ausnahmegenehmigung zum Töten von Stadttauben wurden gestrichen. Diese Anträge, die von der Stadt Limburg sowie von zwei Privatpersonen eingebracht wurden, zielten darauf ab, rund 200 der gefiederten Mitbewohner im Innenstadtbereich zu beseitigen. Doch das Vorhaben stieß auf rechtliche Hürden.

Wie die Rhein-Zeitung berichtet, basierte die Ablehnung auf der Bundesartenschutzverordnung. Diese schützt die Stadttaube, und eine Ausnahmegenehmigung wäre notwendig gewesen, um die Tiere zu töten. Die Untere Naturschutzbehörde stellte auch fest, dass die Anträge nicht beweisen konnten, dass erhebliche wirtschaftliche Schäden durch die Tauben entstanden wären.

Keine ausreichenden Beweise

Am 30. Juni 2025 prüfte die Untere Naturschutzbehörde die Anträge und stellte fest, dass die wirtschaftlichen Schäden, die durch die Tauben verursacht worden sein könnten, nicht ausreichend dargelegt wurden. Die Verantwortlichen sahen keinen Grund für ein Eingreifen, da auch keine akuten Gefahren für die öffentliche Gesundheit vorlagen. Diese Entscheidung sei nicht nur im Sinne des Tierschutzes, sondern auch im Kontext des § 4 Absatz 1 der Bundesartenschutzverordnung nachvollziehbar.

Der rechtliche Status der Stadttauben ist ein Thema, das in Deutschland immer wieder für Diskussionen sorgt. Oft werden sie als „Ratten der Lüfte“ bezeichnet, dabei sehen die gesetzlichen Bestimmungen ihre Behandlung ganz anders vor. So schildert eine Analyse auf schaedlingskunde.de, dass verwilderte Haustauben nicht automatisch als Gesundheitsschädlinge klassifiziert werden, es sei denn, es besteht ein konkreter Verdacht auf Krankheitsübertragung. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz hat festgestellt, dass diese Tiere in der Regel nicht zu den obligatorischen Gesundheitsschädlingen zählen.

Eine andere Sichtweise

Trotz der Zweifel an den Anträgen bleibt die Diskussion um die Stadttauben ein heißes Eisen. Die antragstellenden Förderschulen und Bürger können möglicherweise auf andere Maßnahmen setzen, um die Anzahl der Tauben in der Innenstadt zu regulieren. Dies wäre auch im Sinne der Lebensmittelhygiene-Verordnung erforderlich, die betont, dass eine Kontamination durch Taubenkot in sensiblen Bereichen vermieden werden muss.

In der Vergangenheit wurden in einigen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt andere Ansätze verfolgt, um der vermeintlichen Plage Herr zu werden. Dort werden verwilderte Haustauben unter Umständen als Gesundheitsschädlinge eingestuft. Doch im Landkreis Limburg-Weilburg bleibt die Untere Naturschutzbehörde vorerst bei der Linie, die Tauben zu schützen und Menschen vor überstürzten Maßnahmen zu bewahren. Ob nun eine Mahnwache für die Stadttaube organisiert wird, wie es von einigen Tierschutzorganisationen gefordert wird, bleibt abzuwarten.

Die Entscheidung vom 30. Juni 2025 zeigt, wie wichtig ein respektvoller Umgang mit der Natur ist – doch gleichzeitig muss auch die Balance zu den Bedürfnissen der Bevölkerung gewahrt bleiben.

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OrtLimburg an der Lahn, Deutschland
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