Wildschweine im Visier: Jagden zur Bekämpfung der ASP wieder erlaubt!
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg passt die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest an und erlaubt begrenzte Jagden.

Wildschweine im Visier: Jagden zur Bekämpfung der ASP wieder erlaubt!
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg hat sich viel getan! So wurde die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) angepasst, um eine effektivere Eindämmung der Tierseuche zu ermöglichen. Drück- und Erntejagden auf Wildschweine sind in der Sperrzone II wieder unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wie Lutz Köhler, Vize-Landrat, erklärt, spielen diese Jagden eine zentrale Rolle für die Jägerschaft und die Kontrolle der ASP, die seit dem ersten Nachweis Ende Juli 2024 bereits 400 positive Fälle bei Wildschweinen verursacht hat. Dies ist ein echtes Alarmzeichen, das nicht ignoriert werden sollte. Ladadi berichtet über diese neuen Regelungen und deren Wichtigkeit für die Region.
Die neue Vorgehensweise sieht vor, dass Drück- und Erntejagden eine Woche im Voraus über ein Online-Formular bei der Veterinärbehörde angezeigt werden müssen. Hier sind bestimmte Angaben wie Datum, Revier und die verantwortliche Organisation erforderlich. Ein wichtiger Punkt: Zugelassene Hunde dürfen Wild nur kurzzeitig verfolgen, um einen direkten Kontakt zu Wildschweinen zu vermeiden. In den weißen Zonen bleibt zwar die Ansitz- und Pirschjagd erlaubt, jedoch sind Bewegungs- und Erntejagden dort weiterhin ausgeschlossen. Dies sorgt für zusätzliche Klarheit in den Jagdpraktiken und hilft, das Wild und die Gesundheit der Tiere zu schützen.
Das richtige Vorgehen ist gefragt
Um die Freiheiten der Jägerschaft zu wahren und gleichzeitig die Ausbreitung der ASP einzudämmen, müssen strikte Hygieneregeln beachtet werden. Personen mit Kontakt zu Hausschweinen dürfen nicht an den Jagden teilnehmen. Zudem müssen Hunde, Kleidung und Fahrzeuge nach jeglichem Kontakt mit Wildschweinen gereinigt und desinfiziert werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Gesundheitsstatus der Wildschweinpopulation zu sichern, und sie stellen sicher, dass die Bekämpfung der ASP effektiv bleibt.
Darüber hinaus hat das Waffengesetz einigen Änderungen unterzogen, die insbesondere Jäger in Bezug auf die Nachtjagd betreffen. In Hessen dürfen seit Februar 2020 Nachtsichtgeräte bei der Jagd auf Schwarzwild verwendet werden, auch wenn das Nachtjagdverbot grundsätzlich gilt. Dies spiegelt sich auch in den Regelungen wider, die in anderen Bundesländern gelten, wie in der Übersicht zu den landesrechtlichen Ausnahmen zu finden ist. Die Jagdenverband hebt hervor, dass in ASP-gefährdeten Gebieten Sonderregelungen erlassen werden können, die den Umgang mit waffenrechtlich verbotenen Gegenständen ermöglichen – ein zusätzliches Werkzeug im Kampf gegen diese gefährliche Seuche.
Die Anpassungen in Darmstadt-Dieburg sind somit nicht nur ein Schritt zur Bekämpfung der ASP, sondern auch eine Antwort auf die Bedürfnisse der Jägerschaft. Der Landkreis zeigt, dass es möglich ist, Wildbestände sinnvoll zu regulieren und dabei die Gesundheit von Tieren und Menschen zu schützen. Die geänderte Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises abrufbar und bietet für alle Interessierte wichtige Informationen.