Erntehelfer im Vogelsbergkreis: Faire Löhne statt Ausbeutung jetzt!
Erntehelfer im Vogelsbergkreis: Faire Löhne statt Ausbeutung jetzt!
Vogelsbergkreis, Deutschland - Was läuft gerade im Vogelsbergkreis? Die IG BAU Hessen-Mitte hat sich mit einem klaren Appell an die Landwirte gerichtet, um den Wert der Erntehelfer im Blick zu behalten. Faire Löhne und menschenwürdige Unterkünfte seien das Gebot der Stunde. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gebe es hierzulande zwar ein durchaus ordentliches Minimum, doch das reicht oftmals nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Besonders alarmierend ist die Situation vieler ausländischer Saisonkräfte, die zumeist aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Bulgarien, Polen und Kroatien stammen. Sie leben häufig unter widrigen Bedingungen in veralteten Unterkünften, während sie für hohe Mieten zur Kasse gebeten werden. Außerdem werden ihnen oft Verpflegungskosten vom Lohn abgezogen, was zu einem kargen Nettolohn führt. Dies sei keine akzeptable Lösung, betont die IG BAU, die vor Ausbeutung warnt und klarstellt, dass Saisonarbeiter nicht als „Feldarbeiter 2. Klasse“ behandelt werden sollten.
Einheitliche Standards für Erntehelfer
Die IG BAU hat sich entschlossen, sich auch über die Grenzen des Vogelsbergkreises hinweg für die Rechte von Erntehelfern einzusetzen. In Osnabrück äußert sich der Bezirksvorsitzende Friedrich Pohl, der ebenfalls auf die Notwendigkeit hinweist, saisonale Arbeitskräfte fair zu entlohnen. Unter schlechten Arbeitsbedingungen leidet nicht nur die Moral, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Helfer. So wird die Forderung, Saisonarbeitern lediglich 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen, vom Bundesagrarministerium entschieden zurückgewiesen — unzureichende Löhne könnten den bereits bestehenden Personalschwund in der Landwirtschaft nur noch verstärken.
Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion häufig übersehen wird, ist die rechtliche Lage: Saisonarbeitskräfte haben in Deutschland unbestritten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Laut dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 12,82 Euro pro Stunde zu zahlen. Diese Regelung gilt ohne Ausnahmen, selbst bei Stück- oder Akkordlöhnen. Ab 2026 wird der Mindestlohn auf 13,90 Euro ansteigen, und auch danach gibt es keine Aussicht auf eine Lockerung der Vorschriften.
Perspektiven für die Zukunft
Die Bundesregierung hat erkannt, dass bei der Sicherstellung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft faire Bedingungen geschaffen werden müssen. Eine mögliche Senkung der Stromsteuer für die Landwirtschaft und eine Rückvergütung beim Agrar-Diesel ab 2026 könnten dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Betriebe zu mildern, jedoch bleibt der Druck auf die Löhne bestehen. Schließlich liegt der Mindestlohn in den Niederlanden bereits bei 14,40 Euro – ein sichtbares Zeichen dafür, dass Deutschland im internationalen Vergleich nachhinkt.
Für alle Saisonkräfte, die sich nicht sicher sind, wie sie ihre Rechte geltend machen können, steht das Beratungsnetzwerk Faire Mobilität bereit. Unter kontakt@faire-mobilitaet.de oder telefonisch unter 030-219 65 37 21 sind die Fachleute erreichbar, um Unterstützung zu bieten. Wer sich über die Rechte und Möglichkeiten informieren möchte, findet auf der Homepage www.faire-mobilitaet.de wichtige Informationen in verschiedenen Sprachen.
Ob im Vogelsbergkreis oder anderswo, es liegt an uns allen, die Situation der Erntehelfer im Blick zu behalten und dafür zu sorgen, dass sie die Wertschätzung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen.
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Ort | Vogelsbergkreis, Deutschland |
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