Kannibale von Rotenburg: Neuer Verteidiger fordert vorzeitige Haftentlassung!
Armin Meiwes, der "Kannibale von Rotenburg", kämpft um vorzeitige Entlassung aus der JVA Kassel I nach 23 Jahren Haft.

Kannibale von Rotenburg: Neuer Verteidiger fordert vorzeitige Haftentlassung!
Der Fall von Armin Meiwes, besser bekannt als der „Kannibale von Rotenburg“, sorgt auch nach über zwei Jahrzehnten in Haft weiterhin für Schlagzeilen. Meiwes sitzt seit 23 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Kassel I, und seit einem halben Jahr hat er einen neuen Verteidiger, Frank Füglein. Dieser hat jetzt die vorzeitige Entlassung seines Mandanten beantragt, berichtet HNA. Frühere Anträge auf vorzeitige Entlassung wurden in den Jahren 2017 und 2020 abgelehnt, wobei die ungünstigen Legal- und Sozialprognosen als Hauptgründe angeführt wurden.
Füglein besucht Meiwes regelmäßig und beschreibt ihn als „intelligent, höflich und angenehmen Gesprächspartner“. Das Mandat hat er übernommen, nachdem der vorherige Anwalt zurückgetreten ist. Doch die Bedingungen in der JVA Kassel I stehen in der Kritik, da dort keine Maßnahmen zur Resozialisierung unternommen wurden. Ein Mangel an regelmäßiger Psychotherapie sowie fehlende Lockerungen könnten dem Resozialisierungsprozess abträglich sein, was für Meiwes angesichts der anstehenden Entscheidungen über seine Entlassung besonders problematisch ist.
Ausblick auf die Entlassung
Die Entscheidung über Meiwes‘ vorzeitige Entlassung wird bis Ende 2025 hinausgeschoben, da ein neues Prognosegutachten eingeholt werden muss. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich bereits gegen eine vorzeitige Entlassung ausgesprochen und verweist auf ein Sachverständigengutachten. Hinzu kommt, dass Meiwes nicht in sein ehemaliges Haus in Rotenburg-Wüstefeld zurückkehren kann, da dieses am 17. April 2023 durch ein Feuer zerstört wurde.
Die rechtlichen Belange rund um diesen skandalösen Fall sind komplex. Meiwes wurde im Jahr 2004 wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt, welche dann 2006 vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde. Im gleichen Jahr folgte eine Verurteilung wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft. Ein weiterer Anlauf zu einer vorzeitigen Entlassung steht nun im kommenden Jahr auf der Agenda.