Schockmoment auf dem Solztalradweg: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten!

Schockmoment auf dem Solztalradweg: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten!
Am späten Sonntagnachmittag kam es zu einem Verkehrsunfall auf dem beliebten Solztalradweg, der zwischen dem „Alten Bahnhof Sorga“ und dem Parkplatz Kinderweg in Sorga verläuft. Involviert waren dabei insgesamt drei E-Bike-Fahrer, die alle aus der Umgebung stammen. Ein 51-jähriger Mann aus Bad Hersfeld verlor die Kontrolle über sein Fahrrad und touchierte einen 56-jährigen Biker aus Bebra. Dieser kollidierte in der Folge mit einer dritten Radfahrerin, die ebenfalls aus Bebra stammt und 54 Jahre alt ist. Alle Beteiligten erlitten leichte Verletzungen; eine Person musste sogar mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden.
Die Polizei hat bei dem Unfall eine Blutentnahme angeordnet, da der Verdacht auf Alkoholkonsum bestand. Dies wirft einen Schatten auf die Verkehrssicherheit, denn gerade beim Fahren mit E-Bikes gilt es, die Promillegrenzen zu beachten. Ab 1,6 Promille ist das Fahren mit einem Fahrrad im Straßenverkehr schlichtweg verboten. Bereits ab 0,3 Promille kann bei auffälliger Fahrweise die relative Fahruntauglichkeit festgestellt werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wie die Allianz Direct erklärt, entspricht die Alkoholgrenze für E-Bikes der für Autofahrer.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
E-Bikes, die bis zu 45 km/h erreichen können, gelten als Kleinkraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass für sie die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten. Bei 0,5 Promille wird das Fahren als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einer Geldstrafe sowie Punkten im Verkehrszentralregister bestraft werden. Bei 1,1 Promille wird die Akte bereits strafrechtlich relevant und zieht schwerwiegendere Konsequenzen nach sich. Hierbei sind mögliche Strafen von Geldbußen bis hin zu Fahrverboten und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu erwarten.Der ADAC beschreibt die Folgen eindrücklich: Ab einer Promillezahl von 1,6 gelten Radfahrer als absolut fahruntauglich.
Besonders gefährlich wird es, wenn Radfahrer unter Alkohol Einfluss eine fühlbare Minderung ihrer Fahrfähigkeiten zeigen. Fahranfänger in der Probezeit müssen besonders achtgeben, denn für sie gilt eine 0,0-Promille-Regelung, die hier jedoch nicht für Fahrräder greift, sondern nur für motorisierte Fahrzeuge. Die steigende Beliebtheit von E-Bikes und Pedelecs macht es umso wichtiger, Regeln und Sicherheitsstandards im Blick zu behalten.
Obwohl bei diesem Vorfall augenscheinlich kein Sachschaden an den Fahrrädern entstand, bleibt festzuhalten, dass Alkohol am Steuer, oder in diesem Fall am Lenker, immer ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer darstellt. Um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf den Radwegen zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, auf den Genuss von Alkohol vor oder während einer Fahrt mit dem Fahrrad zu verzichten. Bleiben Sie sicher und genießen Sie das Radfahren!