Prozess um gestohlenes Handy: Behörden vor Gericht in Witzenhausen!
Ein 33-Jähriger aus dem Werra-Meißner-Kreis steht wegen des Diebstahls eines Handys, das während einer Polizeidurchsuchung sichergestellt wurde, vor Gericht.

Prozess um gestohlenes Handy: Behörden vor Gericht in Witzenhausen!
Ein 33-jähriger Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis steht aktuell wegen Verwahrungsbruchs vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll ein Handy entwendet haben, welches die Polizei während einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt hatte. Diese bemerkenswerten Entwicklungen wurden bei der Verhandlung am 13. November bekannt, die unter dem Vorsitz von Richterin Hämmerich stattfand.
Der Angeklagte, der die Vorwürfe vehement bestreitet, sieht sich mit zahlreichen Ungereimtheiten konfrontiert. Eine Polizeibeamtin, die an der Durchsuchung im August 2022 beteiligt war, wurde als Zeugin in dem Verfahren gehört. Es stellte sich heraus, dass sie die IMEI-Nummer des Handys nachträglich in das Durchsuchungsprotokoll eingetragen hatte, und zwar basierend auf Mutmaßungen. Dies führte dazu, dass ein Einigungsangebot von der Verteidigung abgelehnt wurde.
Ursprünglich fand die Hausdurchsuchung statt, da der Angeklagte verdächtigt wurde, Impfbescheinigungen gefälscht zu haben. Neben dem Handy wurden bei der Durchsuchung zudem ein iPad und ein Notebook sichergestellt. Der Mann selbst hatte während der Aktion die PIN seines Handys nicht bekannt gegeben und das Handy verschwand, während sich niemand in der Küche aufhielt, wo es abgelegt war.
Zeugen und weitere Ungereimtheiten
Eine Durchsuchungszeugin berichtete, dass der Angeklagte das Handy angeblich einem Bauarbeiter übergeben hatte. Doch die Polizeibeamtin konnte sich nicht erinnern, wer zu welchem Zeitpunkt in welchem Raum war, was die ganze Situation zusätzlich verkompliziert. Die IMEI-Nummer des Handys war zudem aus einer nicht verifizierten Telefonüberwachung abgeleitet worden, was die Verteidigung weiter stärkt.
Die Verhandlung wurde ausgesetzt und soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 fortgesetzt werden. Dabei werden alle an der Hausdurchsuchung beteiligten Polizeibeamten, der Bauarbeiter und sogar die Mutter des Angeklagten als Zeugen geladen.
Der Fall wirft große Fragen über die Abläufe während polizeilicher Durchsuchungen auf. Wie sicher können die gesammelten Beweise sein, wenn deren Herkunft und Erhebung auf wackligen Beinen stehen? Die Antwort darauf wird vielleicht erst in der nächsten Verhandlungsrunde gegeben.