Vogelgrippe-Alarm: Stallpflicht für Geflügel in Waldeck-Frankenberg!

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Im Landkreis Waldeck-Frankenberg gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel wegen der rasanten Ausbreitung der Vogelgrippe.

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel wegen der rasanten Ausbreitung der Vogelgrippe.
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel wegen der rasanten Ausbreitung der Vogelgrippe.

Vogelgrippe-Alarm: Stallpflicht für Geflügel in Waldeck-Frankenberg!

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind die Geflügelhalter momentan stark gefordert: Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, hat sich in den letzten Wochen explosiv ausgebreitet und zwingt die Landwirte zur Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen. Mit drei verendeten Kranichen am Twistesee, die positiv auf das Virus getestet wurden, wächst die Sorge um die Gesundheit der Tiere und der Menschen. Diese Entwicklungen sind besonders alarmierend, da in Hessen mittlerweile in 14 von 21 Landkreisen bestätigte Fälle aufgetreten sind, was deutlich macht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Laut HNA müssen alle Hühner, Puten, Enten, Gänse und Wildvögel in den betroffenen Kreisen, darunter auch Groß-Gerau und Kassel, in geschlossenen Ställen oder in Volieren mit geschlossenem Dach gehalten werden.

Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die von den Haltern von Geflügel strenge Hygienemaßnahmen verlangt. Der direkte oder indirekte Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen muss vermieden werden. Besonders herausfordernd ist diese Situation für die Wassergeflügelhalter, da diese Tiere an die Weidehaltung gewöhnt sind. Die Stallpflicht wird zwar als belastend empfunden, dennoch berichten viele Geflügelhalter von keinen größeren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmen. Einige haben sogar schon eigene Schutzvorkehrungen getroffen, wie die Desinfektion von Stiefeln und Geräten.

Die Situation der Wildvögel

Besonders besorgniserregend ist die Zunahme an Meldungen über tote oder erkrankte Wildvögel im Kreisgebiet. Kraniche, Höckerschwäne und Graureiher sind dabei besonders betroffen. Die Behörden empfehlen, tote Vögel nicht anzufassen und diese Funde umgehend dem Veterinäramt zu melden. Während eine Ansteckung des Menschen mit dem Virus grundsätzlich möglich ist, geschieht dies in der Regel nur bei engem Kontakt zu infiziertem Geflügel und bleibt zum Glück eher selten.

Die Lage bringt viele Fragen mit sich: Wie geht es den Landwirten in dieser angespannten Situation? Ein Blick auf die Erfahrungen der Geflügelhalter zeigt, dass trotz der strengen Vorgaben viele ein gutes Händchen haben, wenn es um die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen geht. Die Kommunikation des Landkreises ist klar, die Geflügelhalter werden fortlaufend über die geltenden Regelungen informiert und müssen sich zudem beim Landkreis anmelden. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landkreises zu finden, wodurch die Transparenz in dieser kritischen Zeit erhöht wird.