Überstunden-Alarm: Schwalm-Eder-Kreis kämpft gegen unbezahlt geleistete Arbeit!

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Im Schwalm-Eder-Kreis leisten Beschäftigte 2 Millionen Überstunden, viele bleiben unbezahlt. Die NGG warnt vor drohenden Gesetzesänderungen.

Im Schwalm-Eder-Kreis leisten Beschäftigte 2 Millionen Überstunden, viele bleiben unbezahlt. Die NGG warnt vor drohenden Gesetzesänderungen.
Im Schwalm-Eder-Kreis leisten Beschäftigte 2 Millionen Überstunden, viele bleiben unbezahlt. Die NGG warnt vor drohenden Gesetzesänderungen.

Überstunden-Alarm: Schwalm-Eder-Kreis kämpft gegen unbezahlt geleistete Arbeit!

Im Schwalm-Eder-Kreis herrscht Alarmstimmung, wenn es um die Überstunden der Beschäftigten geht. Laut aktuellen Zahlen haben die Mitarbeiter im vergangenen Jahr rund 2 Millionen Überstunden geleistet. Erschreckend ist, dass etwa die Hälfte dieser Arbeitszeit unbezahlt geblieben ist. Diese Daten stammen aus dem „Arbeitszeit-Monitor“ des Pestel-Instituts, beauftragt von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und spiegeln die besorgniserregenden Trends am Arbeitsmarkt wider, wie nh24 berichtet.

In der Gastronomie und Hotellerie haben sich die Zahlen als besonders alarmierend erwiesen: Hier wurden rund 28.000 Überstunden geleistet, von denen 52 Prozent nicht vergütet wurden. Diese Situation könnte sich durch geplante Gesetzesänderungen der Bundesregierung weiter verschärfen. Geplant ist die Abschaffung des 8-Stunden-Tages sowie eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden. Gewerkschaftsvertreter Guido Noll äußert in diesem Zusammenhang deutliche Bedenken, besonders hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken und der hohen Belastung für Familien.

Gesundheitliche Risiken

Lange Arbeitstage erhöhen das Risiko von Arbeitsunfällen und Erkrankungen, was insbesondere für Frauen, die zwei Drittel der Teilzeitstellen im Schwalm-Eder-Kreis innehaben, problematisch ist. Diese müssen oft Beruf, Familie und Pflege unter einen Hut bringen. Die NGG hat daher die Bundestagsabgeordneten der Region aufgerufen, die geplanten Änderungen am Arbeitszeitgesetz abzulehnen. Statt langfristiger Arbeitszeitverlängerungen sollen bessere Arbeitsbedingungen, Qualifizierung und mehr Ausbildungsplätze gefordert werden, um dem akuten Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Rechtsrahmen und Schutzmaßnahmen

Doch was sagt die Gesetzgebung zu den Arbeitszeiten? Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie regelt die Arbeitszeiten in der EU und legt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche fest. Zudem haben die Beschäftigten Anspruch auf Pausen nach sechs Stunden und vier Wochen bezahlten Urlaub. Die Mitgliedstaaten sind zwar aufgefordert, eigene Gesetze zu erlassen, müssen sich jedoch an die Vorgaben der EU halten. In Deutschland schützt das Arbeitszeitgesetz die Beschäftigten vor überlangen Arbeitszeiten sowie Gesundheitsgefährdungen, ein Gesetz, das dringend weiterentwickelt werden muss, wenn man den Trends entgegenwirken will, die verdi thematisiert.

Darüber hinaus müssen Arbeitgeber Gefährdungen am Arbeitsplatz identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen. Eine Überlastungsanzeige gibt Beschäftigten die Möglichkeit, auf übermäßigen Leistungsdruck hinzuweisen und die Unternehmensleitung für mögliche Gefahren zu sensibilisieren. Für Beschäftigte ist es von großer Bedeutung, sich dieser Rechte bewusst zu sein, um ihre Interessen zu wahren.

Die Situation im Schwalm-Eder-Kreis ist ein klarer Weckruf. Wenn nicht sofortige und nachhaltige Maßnahmen ergriffen werden, könnten die Zahlen der unbezahlten Überstunden in den kommenden Jahren weiter steigen. Der Dialog zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Politik muss zeitnah intensiviert werden, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern und ihrer Gesundheit den nötigen Schutz zu bieten.