Bürgermeister Richter wehrt sich gegen SPD-Vorwürfe zur Ausschreibung
Bürgermeister Richter wehrt sich gegen SPD-Vorwürfe zur Ausschreibung
Baunatal, Deutschland - Bürgermeister Henry Richter hat die Vorwürfe der SPD-Fraktion entschieden zurückgewiesen, wonach er das Stadtparlament bei der Ausschreibung der „Baunataler Nachrichten“ übergangen habe. In einer klaren Stellungnahme bezeichnete Richter die Kritik als „rechtlich haltlos“ und betonte, dass sein Handeln auf einem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung basiert, der bereits am 16. Dezember 2024 gefasst wurde. Dabei wurde der Magistrat beauftragt, ein „hybrides Informationssystem“ zu entwickeln, das sowohl eine Printausgabe als auch digitale Lösungen und eine Bürger-App umfasst. Den Aussagen von Richter zufolge gab es keinen Vorbehalt, dass die Stadtverordnetenversammlung die finale Ausschreibung genehmigen müsse.
Die rechtliche Grundlage für sein Vorgehen stellt Richter im § 66 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dar, welcher den Magistrat verpflichtet, die Beschlüsse der Gemeindevertretung auszuführen. Mit einem bestehenden Vertrag, der am 30. Juni 2025 ausläuft, ist eine rechtzeitige Neuausschreibung notwendig, um ein amtliches Mitteilungsorgan zu gewährleisten. „Wir wollen hier einen transparenten Prozess bieten“, so Richter, der die Schritte zur Ausschreibung nachzeichnete:
- Januar 2025: Abstimmung mit HNA über vertragsrelevante Informationen.
- Februar bis März 2025: Kontaktaufnahme mit alternativen Anbietern.
- März bis April 2025: Durchführung einer Leserumfrage mit rund 1.000 Teilnehmern.
- 25. März 2025: Vorstellung von drei Angeboten der HNA im Magistrat und den Fraktionen.
- 15. Mai 2025: Veröffentlichung der Ausschreibung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank.
- 19. Mai 2025: Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die Fraktionsvorsitzenden.
Kommunalrechtsreform in Hessen
Während in Baunatal die Diskussion über die Ausschreibung der „Baunataler Nachrichten“ tobt, gibt es auch auf Landesebene bedeutende Veränderungen. Die schwarz-rote Koalition in Hessen plant eine umfassende Kommunalrechtsreform, die die politische Handlungsfähigkeit der Kommunen erhöhen soll. Ziel ist es, bürokratische Vorschriften abzubauen und die Rahmenbedingungen für die Kommunalpolitik zu verbessern.
Das neue Gesetz zur Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) soll bereits nächste Woche im Landtag eingebracht werden. Innenminister Roman Poseck betonte in der Ersten Lesung des Gesetzes, dass diese Reform die umfassendste seit einem Jahrzehnt darstellt und die Stärkung der Kommunen als zentrale Säule der Demokratie zum Ziel hat. Außerdem darf in Zukunft kein Einzelner mehr eine Fraktion bilden, um die Interessen kleinerer Parteien zu stärken.
Einige der wichtigsten Punkte der Reform sind:
- Umstellung des Auszählverfahrens auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren, was größeren Parteien zugutekommt.
- Einfachere Möglichkeiten für die Verkleinerung kommunaler Parlamente.
- Erleichterte Regelungen für digitale Sitzungsformate und Live-Streaming von Sitzungen.
- Kommunen dürfen wirtschaftlich im Bereich Wohnungsbau und erneuerbare Energien aktiv werden.
- Bessere Bezahlung für Bürgermeister und Landräte ab der zweiten Amtszeit.
Die geplante Reform hat bereits Kritiker auf den Plan gerufen, darunter auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die in der Reform einen Eingriff in demokratische Rechte sehen. Oppositionskräfte wie die Grünen und die FDP warnen, dass die Änderungen die Rechte kleinerer Parteien und die demokratische Pluralität gefährden könnten. Doch der Innenminister betont, dass die Reform mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist und Unterstützung erfährt.
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Ort | Baunatal, Deutschland |
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