Kurpark-Streit: Inlineskaterin fordert mehr Rechte für Sportler!

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Im Bad Nauheimer Kurpark bleibt Inlineskaten verboten. Eine Betroffene fordert Gleichstellung mit Fußgängern.

Im Bad Nauheimer Kurpark bleibt Inlineskaten verboten. Eine Betroffene fordert Gleichstellung mit Fußgängern.
Im Bad Nauheimer Kurpark bleibt Inlineskaten verboten. Eine Betroffene fordert Gleichstellung mit Fußgängern.

Kurpark-Streit: Inlineskaterin fordert mehr Rechte für Sportler!

Die Diskussion rund um das Inlineskaten im Bad Nauheimer Kurpark sorgt für Aufsehen. Laut der aktuellen Kurparkordnung ist das Skaten dort verboten, was nicht nur bei der Bad Nauheimerin Yvonne Kahnert auf Unverständnis stößt. In einem offenen Brief an Bürgermeister Klaus Kreß macht sie auf die rechtliche Gleichstellung von Inlineskatern und Fußgängern aufmerksam und fordert eine Änderung der Regelungen. „Warum dürfen nicht auch wir den Kurpark genießen?“, fragt Kahnert und verweist auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, die Inlineskates nicht als Fahrzeuge klassifizieren. Dies bedeutet, dass Skater Gehwege nutzen dürfen, wie fnp.de berichtet.

Ein Blick auf die Regelungen zeigt, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) Inlineskater als Fußgänger betrachtet, was ihre Nutzung der Gehwege vorschreibt. Bei fehlenden Gehwegen müssen sie auf die Straße ausweichen. Zusätzlich gibt es von Seiten des Gesetzgebers Bestimmungen für die Nutzung von Radwegen, die jedoch, laut bussgeldkatalog.net, mit speziellen Verkehrszeichen verbunden sein müssen. Die Kurparkordnung untersagt jedoch das Skaten, damit die Sicherstellung der Ruhe und Sicherheit für die zahlreichen älteren Besucher sowie für Familien mit kleinen Kindern gewährleistet bleibt.

Die Sicht der Verantwortlichen

Steffen Schneider, Fachbereichsleiter Kur- und Servicebetrieb, erklärt, dass die Wege im Kurpark keine öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen sind. „Es gab in der Vergangenheit immer wieder Konflikte, wenn Besucher trotz Verbots mit Inlineskates oder E-Scootern unterwegs waren“, so Schneider. Kahnert berichtet von bedrohlichen Erlebnissen, die sie im Kurpark gemacht hat, und betont die Notwendigkeit einer rechtssicheren Lösung für alle sportlich Aktiven.

Der Bürgermeister bleibt jedoch bei seiner Entscheidung: Inlineskaten im Kurpark bleibt untersagt, um die Sicherheit aller Besucher zu gewährleisten. Er verweist auf alternative Strecken wie den Weg am großen Parkplatz an der Frankfurter Straße oder den sanierten Geh- und Radweg am Deutergraben. Diese Routen bieten Gelegenheit für leidenschaftliche Skater, sich auszutoben – allerdings ohne die Schönheiten des Kurparks genießen zu können.

Sport und Sicherheit

Inlineskaten erlebte in den 1990er-Jahren einen Aufschwung und wurde schnell zur Trendsportart. Dennoch sollten Skater immer rücksichtsvoll unterwegs sein, denn die ADAC erinnert daran, dass beim Skaten auf den Verkehr zu achten ist. Die Benutzung von Schutzausrüstung, wie Helmen oder Knieschonern, wird angeraten, ist aber nicht verpflichtend. Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr sind klar, und Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass die Situation im Bad Nauheimer Kurpark sowohl für die Sportler als auch für die Parkbesucher heikel ist. Die Forderung nach einer Änderung der bestehenden Regelungen kommt nicht von ungefähr und zeigt, wie wichtig eine Balance zwischen aktiver Freizeitgestaltung und Rücksichtnahme auf andere ist.