Raucherpausen im Job: Ausstempeln oder nicht? Klare Regeln nötig!
Wiesbaden: Wichtige Infos zu Raucherpausen im Job – Rechte, Pflichten und Auswirkungen auf die Arbeitszeit.

Raucherpausen im Job: Ausstempeln oder nicht? Klare Regeln nötig!
Was steht an, wenn sich die Zigarettenliebhaber während ihrer Arbeitszeit eine Pause gönnen? In Wiesbaden gibt es frische Klarheiten: Raucherpausen sind offiziell als reguläre Pausen einzustufen, sodass Beschäftigte sich dafür abmelden müssen, wenn ein Zeiterfassungssystem im Betrieb vorhanden ist. Wer also seinem Laster fröhnen möchte, kommt nicht umhin, für diese kurzen Auszeiten auszustempeln, so berichtet Radio Lippe. Immer wieder ein heißes Eisen in der Arbeitswelt, bringen diese Pausen auch einige rechtliche Knacknüsse mit sich.
Besonders Arbeitgeber haben einen berechtigten Grund zur Vorsicht: Laut den geltenden Regelungen zählen Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit und werden nicht vergütet. Das sorgt oft für Unmut und Missverständnisse unter den Arbeitnehmern, die sich ihrer Rechte nicht immer bewusst sind. Wenn also der Feierabend drängt, können ungeklärte Fragen schnell zum Streit führen. Forum Verlag betont, dass etwaige Pausenzeiten von vielen Arbeitgebern reguliert werden können, während die rechtlichen Grundlagen im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben sind.
Regelungen und Pflichten
Nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes müssen Arbeitgeber ihren Angestellten bei mehr als sechs Stunden Arbeitstag mindestens 30 Minuten Pause gönnen. Diese kann dann, sofern es die Betriebsvorgaben nicht anders regeln, auch für Raucherpausen genutzt werden. Doch über diese gesetzlich geforderten Auszeiten hinaus sind zusätzliche Raucherpausen nicht zwingend vorgeschrieben, wodurch Konflikte an der Tagesordnung sind. Juraforum informiert darüber, dass es keine gesetzliche Regelung zur Häufigkeit oder Dauer von Raucherpausen gibt und die Entscheidung hier letztlich beim Arbeitgeber liegt.
Arbeitgeber können verlangen, dass ihre Mitarbeiter während der regulären Pausen rauchen oder diese in einem bestimmten Zeitraum nehmen. Wichtig zu wissen: Unberechtigt genommene Pausen können als Arbeitszeitbetrug gelten und im schlimmsten Fall sogar zu Abmahnungen oder Kündigungen führen. Hier sind klare Regeln gefragt!
Gesundheit und Nichtraucherschutz
Ein weiterer Aspekt, der nicht unterschätzt werden sollte, ist der Nichtraucherschutz. Arbeitgeber müssen die Gesundheit der Nichtraucher respektieren und können Rauchverbote erlassen, die auch als Brandschutzmaßnahme gelten. Der Betriebsrat hat bei der Aufstellung solcher Regelungen ein Mitbestimmungsrecht – ein wichtiger Punkt, den viele Unternehmen im Auge behalten sollten.
Der Status quo bleibt unverständlich für viele: Zwar sind Raucherpausen ein weit verbreitetes Phänomen, das in vielen Unternehmen nicht nur geduldet, sondern auch kurzzeitig erlaubt wird. Jedoch zeigt sich immer wieder, dass hier ein gutes Händchen von beiden Seiten gefragt ist. Die besten Lösungen sind oft jene, die rechtzeitig besprochen und in Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.
Um Konflikten vorzubeugen, können Firmen zusätzliche Maßnahmen wie das Einrichten von speziellen Raucherzonen oder Programme zur Rauchentwöhnung ins Auge fassen. So wird nicht nur den Rauchern der Zugang zu ihren Pausen erleichtert, sondern auch den Nichtrauchenden der notwendige Schutz geboten.