Raser von Darmstadt: Fast vier Jahre Haft nach riskanter Verfolgungsfahrt!
Raser von Darmstadt: Fast vier Jahre Haft nach riskanter Verfolgungsfahrt!
Arheilgen, Deutschland - Ein schwerwiegender Vorfall erschüttert Darmstadt und weckt die Besorgnis über die Sicherheit im Straßenverkehr. Das Landgericht Darmstadt hat einem 25-jährigen Mann aus Arheilgen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten auferlegt. Grund für das Urteil ist seine Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, das nicht nur zu einem gravierenden Unfall führte, sondern auch schwere Gesundheitsgefährdung mit sich brachte. Der Vorfall ereignete sich am 2. September 2024, als der Angeklagte mit bis zu 100 km/h durch die Straßen raste, beharrlich rote Ampeln ignorierte und auf Gehwegen, Tramgleisen und in der Gegenfahrbahn fuhr. Es war ein wahres Raser-Manöver, das in einer Katastrophe endete, als er ungebremst mit einem weißen Skoda kollidierte, dessen 30-jähriger Fahrer dabei schwer verletzt wurde.
Besonders erschreckend sind die Äußerungen des Angeklagten auf dem Weg ins Krankenhaus, als er laut eigenen Angaben sagte: „Der Allmächtige hat es mir befohlen“. Diese Worte führten zu intensiven Ermittlungen des Hessischen Landeskriminalamts, da zunächst der Verdacht auf eine islamistisch motivierte Amokfahrt bestand. Zum Glück konnte dieser Verdacht jedoch widerlegt werden; die Vorwürfe des versuchten Mordes wurden von der Staatsanwältin während des Prozesses fallen gelassen. Laut FR stellte der Vorsitzende Richter fest, dass kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden konnte, was in Verbindung mit der Diagnose einer drogeninduzierten Psychose des Angeklagten stand, ausgelöst durch häufigen Haschkonsum.
Psychische Probleme als Faktor
Diese psychische Verfassung des Beschuldigten kam nicht von ungefähr. Vor der verhängnisvollen Fahrt hatte er sich nach einem Streit mit seinen Vorgesetzten mit einem Kündigungsversuch seinen Unmut von der Seele gefahren, was laut hessenschau auf Video dokumentiert wurde. Ein psychiatrischer Gutachter stellte schließlich eine „drogeninduzierte Psychose mit manischen Symptomen“ fest, was die Schwere der Situation nochmals unterstreicht. Der Richter berichtete während des Prozesses, dass der Angeklagte sich in einer manischen Phase befand, wodurch ein Tötungsvorsatz als nicht erkennbar gilt.
Insgesamt stellte die Anklage eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten in Aussicht, während die Verteidigung auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädierte. Letztendlich entschied das Gericht, dass der Mann seinen Führerschein für fünf Jahre nicht zurückerhalten darf. Ob das Urteil Bestand haben wird, bleibt abzuwarten, da es noch nicht rechtskräftig ist.
Der Fall wirft ein schlechtes Licht auf die Verkehrssicherheit in der Region und zeigt auf, wie wichtig es ist, dass solche gefährlichen Verhaltensweisen wirksam geahndet und präventiv bekämpft werden. Denn wirklich ernsthaft, wie viele weitere lebensgefährliche Situationen müssen noch geschehen, bis ausreichend gehandelt wird?
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Ort | Arheilgen, Deutschland |
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