Stallpflicht für Geflügel in Hersfeld-Rotenburg ab Sonntag aufgehoben!
Landkreis Hersfeld-Rotenburg hebt die Stallpflicht für Geflügel auf, da die Geflügelpest-Situation sich entspannt hat.

Stallpflicht für Geflügel in Hersfeld-Rotenburg ab Sonntag aufgehoben!
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg können sich Geflügelhalter auf eine positive Nachricht freuen. Landrat Torsten Warnecke hat die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest aufgehoben, sodass die Stallpflicht für Geflügel ab dem kommenden Sonntag entfällt. Diese Entscheidung wurde aufgrund einer Entspannung der Geflügelpest-Situation getroffen, die zuvor durch den Nachweis des H5N1-Virus im Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl ausgelöst wurde. Bei diesem Ereignis wurden rund 60 verendete Kraniche gefunden, was den sofortigen Handlungsbedarf unterstrich, wie Hna.de berichtet.
Die allgemeine Aufstallungspflicht trat am 2. November 2025 in Kraft und erforderte, dass Hausgeflügel in geschlossenen Ställen oder gesicherten Vorrichtungen geschützt vor Wildvögeln gehalten wurde. Wettbewerbe und Ausstellungen für Geflügel waren in dieser Zeit untersagt, um die Kontakte zwischen Wild- und Nutzgeflügel zu minimieren und eine Einschleppung des Virus zu verhindern. Trotz der Aufhebung der Stallpflicht empfiehlt das Veterinäramt den Geflügelhaltern, diese weiterhin freiwillig beizubehalten. Die Lage wird auch weiterhin genau beobachtet, um sicherzustellen, dass das Virus nicht wieder zuschlägt.
Hintergründe zur Geflügelpest
Die Geflügelpest hat sich im Herbst 2025, insbesondere bei Wildvögeln, früh und intensiv ausgebreitet. Zwischen September und Oktober registrierte das Friedrich-Loeffler-Institut mehrere Ausbrüche des hochpathogenen H5N1 in Deutschland. Betroffen sind vor allem die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg. Um die weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden über 500.000 Haus- und Wildvögel getötet, und mehrere Schlachtbetriebe mussten Tiere vorsorglich abgeben, wie RND.de ausführlich beschreibt.
Das Virus ist vor allem für Hühner, Enten, Gänse und Wachteln hoch ansteckend und führt in der Regel zum Tod der infizierten Tiere. Dabei erfolgt die Übertragung sowohl durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln als auch durch indirekte Berührung über verunreinigte Gegenstände oder Wasserstellen. Hobbyhalter sind gut beraten, ihre Tiere genau zu beobachten. Jeder Verdachtsfall sollte unverzüglich beim Veterinäramt gemeldet werden. Doch auch wenn das Risiko für Haustiere, wie Hunde und Katzen, selten ist, bleibt man mit vorbeugenden Maßnahmen auf der sicheren Seite.
Ein Blick in die Zukunft
Die Tatsache, dass die Stallpflicht nun aufgehoben wurde, bedeutet noch nicht, dass das Thema Vergangenheit ist. Der Schutz der Tiere und die Bewirtschaftung von Geflügelbeständen müssen weiterhin höchste Priorität haben. Besucher von Geflügelmärkten und Ausstellungen können aufatmen, dennoch steht jeder Geflügelhalter in der Verantwortung, seine Tiere zu schützen und die empfohlenen Maßnahmen zu beachten. Wer sich unsicher ist, sollte immer einen Blick ins Internet werfen – aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden sich auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.