Bundessozialgericht: Freiwillige Rentenbeiträge zählen nicht zur Grundrente!

Bundessozialgericht: Freiwillige Rentenbeiträge zählen nicht zur Grundrente!

Kassel, Deutschland - In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) Anfang Juni 2025 in Kassel eine Klage eines Rentners abgewiesen, der auf einen Grundrentenzuschlag gehofft hatte. Der Mann hatte über 26 Jahre freiwillige Beiträge sowie 230 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Doch das Gericht entschied, dass nur die Pflichtbeiträge für den Grundrentenzuschlag zählen, was für viele Betroffene eine herbe Enttäuschung darstellt.

Der Kläger argumentierte, seine freiwilligen Zahlungen seien eine ordentliche Altersvorsorge, doch die Richter erklärten, dass es signifikante Unterschiede zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten gebe. Dies ist nicht nur für den aktuellen Fall von Bedeutung, sondern könnte auch Auswirkungen auf die Ansprüche anderer Selbstständiger haben, die ebenfalls freiwillige Beiträge gezahlt haben. Laut dem BSG sind nur die Zeiten mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Krankengeldzeiten relevantes „Grundrentenzeiten“; freiwillige Beiträge werden hier nicht anerkannt.

Der Hintergrund der Grundrente

Ein Blick auf das große Ganze zeigt, dass die Grundrente, die im Januar 2021 eingeführt wurde, vor allem Menschen mit langjähriger, aber geringfügiger Erwerbstätigkeit zugutekommen soll. Der Durchschnittszuschlag beträgt 86 Euro pro Monat. Rund 1,1 Millionen Rentner profitieren derzeit von dieser Regelung, die helfen soll, Altersarmut zu vermeiden. Um für den Zuschlag in Frage zu kommen, müssen die Betroffenen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen und ein niedriges durchschnittliches Einkommen von maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes haben.

Die Entscheidung des BSG hat die Diskussion entfacht, ob es fair ist, dass freiwillige Beitragszeiten nicht zur Berechnung der Grundrente zählen. Bürger-Geld verdeutlicht, dass Hunderttausende Menschen in ähnlichen Situationen wie der Kläger betroffen sind. Diese Klage und die Ablehnung der freiwilligen Beitragszeiten können einige dazu bewegen, die eigene Altersvorsorge neu zu überdenken.

Was bedeutet das für zukünftige Rentner?

Die Deutsche Rentenversicherung betont die klare Trennung zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten. Während bestimmte Selbstständige und Arbeiter pflichtversichert sind, haben freiwillig Versicherte die Freiheit, die Höhe ihrer Beiträge selbst zu bestimmen und sogar auszusetzen. Doch dieser Ausschluss vom Grundrentenzuschlag könnte als unvorteilhaft empfunden werden. Es zeigt sich, dass die Freiwilligkeit nicht nur eine Chance zur Verbesserung des Rentenanspruchs bietet, sondern auch potenzielle Nachteile mit sich bringt.

Für Betroffene, die jetzt keinen Anspruch auf Grundrentenzuschlag haben, bleibt noch die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Doch die Unsicherheit über die Anerkennung freiwilliger Beitragszeiten bleibt, und es ist klar, dass dieses Thema weiterhin für Gesprächsstoff sorgen wird – nicht nur unter den Rentnern, sondern auch innerhalb der politischen Debatten zur Altersvorsorge in Deutschland.

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OrtKassel, Deutschland
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