Schenklengsfeld führt Katzenschutzverordnung zur Bevölkerungskontrolle ein

Schenklengsfeld führt Katzenschutzverordnung zur Bevölkerungskontrolle ein

Bebra, Deutschland - Die Gemeinde Schenklengsfeld setzt ein starkes Zeichen für den Tierschutz und plant die Einführung einer Katzenschutzverordnung. Bei einer letzten Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus Malkomes stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion zu. Fraktionsvorsitzende Tanja Hartdegen äußerte, dass der Anstoß für diese Maßnahme vor allem in den wachsenden Problemen durch verwilderte Hauskatzenpopulationen und deren unkontrollierte Vermehrung liegt. Damit möchte man gezielt der Katzenproblematik entgegensteuern, die bereits in mehreren Städten und Gemeinden ein großes Thema ist.

Die neue Schutzverordnung wird eine klare Pflicht zur Kastration sowie zur Kennzeichnung von frei herumlaufenden Katzen mittels Mikrochip festlegen. Diese Maßnahmen sollen die Rechtssicherheit für Tierschutzvereine erhöhen, die sich um das Einfangen und Kastrieren verwilderter Katzen kümmern. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Städten, wie zum Beispiel in Berlin, wo die Katzenschutzverordnung (KatSchutzV) am 08. Juni 2022 in Kraft trat. Dort ist es Haltern von unkastrierten Katzen untersagt, deren unkontrollierten Freigang zu gestatten. Stattdessen müssen kastrierte Katzen gekennzeichnet und registriert werden, um einen kontrollierten Ausgang zu ermöglichen.

Katzenschutz: Ein Gemeinschaftsprojekt

Rechtlich basieren Katzenschutzverordnungen auf dem Tierschutzgesetz, das Kommunen die Möglichkeit gibt, gezielte Maßnahmen zur Kontrolle der Katzenpopulation zu ergreifen. § 1 TierSchG verbietet es, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Um dies zu gewährleisten, sind nicht nur Kastrations- sondern auch Kennzeichnungspflichten notwendig. Diese werden durch Organisationen wie TASSO unterstützt, die ein zentrales Register führen. Dies ist vor allem wichtig, um im Falle von entlaufenen Katzen eine schnelle Rückführung zu den Haltern zu ermöglichen.

Die Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen hilft nicht nur dabei, die Zahl der verwilderten Katzen zu kontrollieren, sondern trägt auch zur Gesundheit der Tiere bei. In Berlin, wo die Katzenschutzverordnung in Kraft ist, wird die hohe Zahl freilebender Katzen mit ernsthaften Problemen wie Revierkämpfen und Krankheiten in Verbindung gebracht. Ähnliche Verhältnisse könnten auch in Schenklengsfeld entstehen, weshalb die Einführung der Verordnung dringend notwendig ist.

Einheitliche Regelungen und weitere Maßnahmen

Die Schenklengsfelder Gemeindevertretung hat mit dieser Entscheidung ein starkes Signal für den Tierschutz gesetzt. Die verantwortlichen Behörden vor Ort, wie das Ordnungsamt und die Veterinärämter, werden die neue Verordnung überwachen und gegebenenfalls Bußgelder verhängt, sollte es zu Verstößen kommen. Der Bußgeldrahmen reicht hier von einer Verwarnung bei Erstverstößen bis zu hohen Strafen bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.

Mit einer klaren Gesetzeslage und der Unterstützung durch Tierschutzvereine sowie den Engagement der Bevölkerung könnte Schenklengsfeld zu einem Vorreiter im Bereich des Katzenschutzes werden. Diese letzten Entscheidungen in der Sitzung umreißen nicht nur den Umgang mit Tieren, sondern auch die Verantwortung, die eine Gemeinschaft gegenüber ihren heimischen Tieren trägt. Die Kastration und Kennzeichnung von Katzen sind hierbei zentrale Elemente, um sowohl der Tierquälerei als auch einer Überpopulation vorzubeugen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung dieser Verordnung in der Praxis aussieht und ob andere Kommunen diesem Beispiel folgen werden. Der Tierschutz ist nicht nur ein Thema für Tierschützer, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die allen am Herzen liegen sollte.

Weitere Informationen zu Katzenschutzverordnungen sind unter Berlin.de sowie auf Tasso.net zu finden.

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OrtBebra, Deutschland
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