Friedhöfe erschüttert: Unbekannte stehlen Grabschmuck im Wert von 3600 Euro!
Friedhöfe erschüttert: Unbekannte stehlen Grabschmuck im Wert von 3600 Euro!
Frohnhausen, Deutschland - In einer traurigen Episode für die Gemeinde hat das Unrecht auf zwei Friedhöfen in Frohnhausen und Bottendorf zugeschlagen. Unbekannte Täter haben über das vergangene Wochenende hinweg insgesamt zwölf Gräber heimgesucht und dabei Grabschmuck entwendet. Von Laternen über Schalen bis hin zu Vasen – die Diebe hinterließen einen nicht nur emotionalen, sondern auch finanziellen Schaden, der auf rund 3600 Euro geschätzt wird, wie die Hessische Niedersächsische Allgemeine berichtet.
Die Tat, die zwischen dem Morgen des 26. Juni und dem Nachmittag des 27. Juni stattfand, schreit förmlich nach Gerechtigkeit. Polizei Frankenberg hat die Ermittlungen wegen schweren Diebstahls aufgenommen, und der Vorwurf könnte schnell zu einer Störung der Totenruhe führen. Dies ist gemäß § 168 des Strafgesetzbuchs (StGB) ein ernstes Vergehen, das den Schutz des Pietätsgefühls der Angehörigen und die Würde der Verstorbenen als Ziel hat. Störungen der Totenruhe sind nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen werden; fahrlässige Taten fallen nicht darunter.
Kosten für die Gemeinschaft und weitere Schäden
Zusätzlich zu dem Diebstahl kam es auf einer Weide am Bottendorfer Friedhofsweg zu weiteren Sachbeschädigungen. Dort wurden eine Autobatterie und ein Elektrozaungerät beschädigt, was einen weiteren Schaden von über 500 Euro verursachte. Ob es einen Zusammenhang zwischen diesen Vorfällen gibt, wird die Polizei in ihre Ermittlungen einbeziehen.
Die Störung der Totenruhe ist ein Offizialdelikt, das bedeutet, dass die Polizei auch ohne einen Antrag Dritter die Ermittlungen aufnehmen kann. Dies wird durch die gesetzliche Grundlage gesichert, die den Schutz der postmortalen Persönlichkeitsrechte sowie der Würde der Verstorbenen für die Angehörigen sicherstellt. Die Strafe für solche Vergehen kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. Ein Umstand, der es den Tätern sicherlich nicht leicht machen wird.
Die Täter können sich nicht hinter Anonymität verstecken
Die Polizei appelliert an Zeugen und mögliche weitere Geschädigte, sich unter der Telefonnummer 06451/72030 zu melden. Jede Information könnte zur Aufklärung der Taten beitragen. Denn schließlich sind solche Angriffe nicht nur ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien, sondern werfen auch einen Schatten auf die gesamte Gemeinschaft.
Die öffentliche Wahrnehmung des § 168 StGB ist oft gering, doch die Konsequenzen für die Verantwortlichen können schwerwiegend sein. Der Schutz der Totenruhe darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, und die Gesellschaft hat ein Recht darauf, sich in ihren Friedhöfen sicher zu fühlen.
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Ort | Frohnhausen, Deutschland |
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