Wahl des Kirchenvorstands: Frist endet bald – Machen Sie mit!
Wahl des Kirchenvorstands: Frist endet bald – Machen Sie mit!
Schwalmstadt, Deutschland - Im hessischen Raum stehen spannende Monate bevor, denn im Herbst 2025 sind die Wahlen für die neuen Kirchenvorstände angesetzt. Die Landeskirche hat in diesem Zusammenhang insgesamt 630.000 Wahlberechtigte, die ihre Stimme abgeben können. Die Wahlen finden sowohl online als auch am traditionellen Wahltag statt, und es ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Die Meldefrist für alle, die sich für eine Mitarbeit im Kirchenvorstand interessieren, läuft nur noch bis zum 15. Juni 2025, weshalb Interessierte nicht zu lange zögern sollten, wie HNA berichtet.
Die Wahl steht unter dem Motto „Zeichen setzen“. In rund 660 Gemeinden der Landeskirche werden neue Leitungsgremien für die kommenden sechs Jahre gewählt. Bischöfin Dr. Beate Hofmann hebt die Bedeutung des Prinzips der Synodalität hervor, das für die Zukunft der Kirche eine entscheidende Rolle spielen soll, ebenso wie die aktuelle Amtsperiode, die durch zahlreiche Entscheidungen während der Pandemie geprägt war.
Kandidaten und Neuerungen
Ein bemerkenswerter Aspekt dieser Wahl ist die Möglichkeit, in den Kirchenvorständen zusätzliche berufen Mitglieder aufzunehmen. In den Vorständen mit bis zu sieben gewählten Mitgliedern dürfen drei weitere Personen berufen werden. Bei größeren Vorständen darf die Anzahl der Berufenen nicht mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder betragen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den jungen Mitgliedern: Unter den Berufenen sollen zwei Personen im Alter von 14 bis 27 Jahren sein, die jedoch erst ab 18 Jahren stimmberechtigt sind. Diese Regelung sorgt dafür, dass auch die Stimmen der Jugend Gehör finden, wie auf der Webseite der EKKW zu lesen ist EKKW.
Pfarrer Hartmut Wagner hebt die Notwendigkeit hervor, eine Mischung aus erfahrenen und neuen Mitgliedern im Kirchenvorstand zu haben. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt über Wahlvorschläge, die vom aktuellen Kirchenvorstand geprüft werden. Die Stimmlisten werden eine Woche vor der Wahl im Pfarramt ausgehängt, bevor sie an das Kirchenkreisamt weitergeleitet werden.
Wahlprozesstermine
Der frühe Vogel fängt den Wurm: Die Brief- und Onlinewahl wird zwischen dem 26. September und dem 19. Oktober 2025 durchgeführt. Der offizielle Aufruf zur Wahl erfolgt am 28. September, gefolgt von der Wahl selbst am 26. Oktober. Die Bekanntgabe der gewählten Mitglieder findet schließlich am 2. November während der Sonntagsgottesdienste statt. In dieser Zeit können die Gemeinden alle Aktivitäten rund um die Wahl und die neuen Vorstandsmitglieder planen.
Diese Wahlen sind nicht nur eine formelle Angelegenheit, sondern bieten auch die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung des kirchlichen Lebens mitzuarbeiten. Die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Gemeinde einzusetzen, ist gefragter denn je und könnte den zukünftigen Kurs der Kirche entscheidend prägen.
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Ort | Schwalmstadt, Deutschland |
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