Ältere Frau kämpft um Blindengeld: Bürokratie im Weg!
Ältere Frau kämpft um Blindengeld: Bürokratie im Weg!
Kassel, Deutschland - Streit um Blindengeld sorgt in Hessen für Aufregung. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) hat jüngst einen ungewöhnlichen bürokratischen Schritt eingeführt, der viele betroffene Familien vor Herausforderungen stellt. Im Fokus steht die 98-jährige Hannelore Damm, die an altersbedingter Makuladegeneration leidet und monatlich 167 Euro Blindengeld erhält. Ihr Sohn Klaus Damm hatte im September 2024 erfolgreich einen Antrag auf Blindengeld für seine Mutter gestellt, doch seither hat sich die Situation gewaltig zugespitzt.
Gesetzliche Vorgaben sehen vor, dass der LWV regelmäßige Lebensbelege anfordert, um die Auszahlung des Blindengeldes abzusichern. Diese Maßnahme wird durch die vielen Betrugsversuche in den letzten Jahren begründet, wie ein Sprecher des LWV erklärt. So gab es hessenweit Rückforderungen in Höhe von 313.000 Euro im Jahr 2023 und 273.000 Euro im Jahr 2024. Klaus Damm erhielt im Mai 2025 einen Fragebogen, der ihn aufforderte, Änderungen bezüglich des Sehvermögens, Pflegegrades oder eventuell durchgeführter Augenoperationen anzugeben. Dies war jedoch nur der Anfang.
Lebensbeleg und bürokratischer Aufwand
Besonders ausschlaggebend war die Anforderung, dass Klaus Damm nachweisen musste, dass seine Mutter nach wie vor lebt. Dazu sollte eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, einem Arzt oder sogar einer Bank vorgelegt werden. Obwohl Klaus Damm das Einwohnermeldeamt von der Schweigepflicht entband, wurde dies vom LWV nicht akzeptiert. Stattdessen musste er auf die ärztliche Bescheinigung seiner Mutter zurückgreifen, um die Behauptung zu untermauern. An dieser Stelle wird die komplizierte Beziehung zwischen Bedürftigen und Bürokratie deutlich, die es zu durchschauen gilt.
Blindengeld wird in Hessen als finanzielle Leistung gewährt, um Menschen zu unterstützen, die in Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen sind, die für sehende Menschen selbstverständlich sind. In der Regel richtet sich die Höhe des Blindengeldes nach dem verbliebenen Sehvermögen, wobei blinde Menschen mit weniger als 2 % Restsehvermögen und hochgradig sehbehinderte Personen mit maximal 5 % anspruchsberechtigt sind. Hannelore Damm fällt in die Kategorie stark sehbehindert, wodurch ihr ein monatlicher Betrag von 167 Euro zustattet. Für vollständig erblindete Menschen beträgt das Blindengeld immerhin 757 Euro, während Taubblindheit mit bis zu 1514 Euro unterstützt wird. Diese Regelungen können für viele Betroffene von enormer finanzieller Bedeutung sein, vor allem, wenn zusätzliche Pflegeleistungen beansprucht werden.
Die Relevanz von Blindengeld
Was vielen vielleicht nicht bewusst ist: Blindengeld wird in allen Bundesländern gezahlt, doch die Regelungen dazu können stark variieren. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf diese Leistung, die in Hessen direkt an gewöhnlich ansässige blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gezahlt wird. In anderen Bundesländern können ähnliche Leistungen, wie etwa Blindenhilfe, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls beantragt werden; hier spielen Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine entscheidende Rolle.
- Blindengeld: 167 Euro für stark Sehbehinderte, 757 Euro für Blinde und 1514 Euro für Taubblinde in Hessen.
- Regelungen: Verschiedene gesetzliche Vorgaben je nach Bundesland.
- Rückforderungen: 313.000 Euro (2023) und 273.000 Euro (2024) wegen Betrugsversuchen.
Der Skandal um die Lebensbelege hat nicht nur die Familie Damm betroffen, sondern wirft ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen viele Pflegebedürftige und deren Angehörige in Hessen konfrontiert sind. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidungen des LWV zu einer weiteren bürokratischen Entfremdung führen oder ob neue Regelungen gefunden werden, die sowohl Sicherheit bieten als auch den nötigen Respekt für die Lebensrealitäten der Betroffenen gewährleisten. Merkur berichtet, dass die Diskussion um die umfangreiche Bürokratie und die notwendige Nachweispflicht gerade erst begonnen hat. In einer Zeit, in der Unterstützung und Verständnis gefragt sind, scheinen die großen Fragen zu diesem Thema mehr als je zuvor im Raum zu stehen. Weitere Informationen dazu finden sich zudem auf den Seiten des LWV Hessen sowie dem Pflegeportal.
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Ort | Kassel, Deutschland |
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