Vogelgrippe-Alarm im Wetteraukreis: Schutzmaßnahmen für Geflügel erlassen!

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Im Wetteraukreis wurde Vogelgrippe H5N1 nachgewiesen. Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter und Absonderung von Wildvögeln sind eingeleitet.

Im Wetteraukreis wurde Vogelgrippe H5N1 nachgewiesen. Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter und Absonderung von Wildvögeln sind eingeleitet.
Im Wetteraukreis wurde Vogelgrippe H5N1 nachgewiesen. Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter und Absonderung von Wildvögeln sind eingeleitet.

Vogelgrippe-Alarm im Wetteraukreis: Schutzmaßnahmen für Geflügel erlassen!

Aktuell sorgt die Vogelgrippe im Wetteraukreis für besorgte Gesichter unter Geflügelhaltern und Naturliebhabern gleichermaßen. Im Bingenheimer Ried wurde festgestellt, dass ein Storch sich mit dem Virus angesteckt hat. Experten vermuten, dass die Kraniche, die das Gebiet als Rastplatz nutzen, das Virus H5N1 eingeführt haben. Im Ried wurden bereits mehrere tote Kraniche und eine Bekassine positiv auf das Virus getestet. Diese alarmierende Situation führt zu einem sofortigen Handeln der Behörden.

Wetterauer Zeitung berichtet, dass der Wetteraukreis umgehend eine Stallpflicht für Geflügel erlassen hat. Auch Vogelmärkte und Veranstaltungen wurden untersagt, um eine weitere Verbreitung der Geflügelgrippe zu verhindern. Das Hessische Landeslabor hat bereits das Geflügelgrippevirus bei einem toten Vogel nachgewiesen. Im Bingenheimer Ried wurden insgesamt sechs tote Kraniche, eine Bekassine und zwei Weißstörche gefunden. Um das Aas von Aasfressern fernzuhalten, werden die toten Vögel vom Forstamt Nidda abtransportiert.

Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

In Anbetracht der drohenden Ausbreitung der Seuche wurden umfassende Schutzmaßnahmen beschlossen. Geflügelhalter sind nun verpflichtet, ihre Tiere entweder in Stallungen oder unter geeigneten Abdeckungen zu halten. Darüber hinaus sind sie angehalten, sich strikt an die Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Hierzu gehört die Reinigung und Desinfektion der Schuhe sowie die geschützte Lagerung von Futter und Wasser. Karl-Wilhelm Kliem, ein erfahrener Geflügelhalter, unterstützt diese neuen Vorschriften und ist sich bewusst, dass die Tiere mehrere Wochen lang im Stall bleiben müssen.

Stefan Stübing von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie sieht die Situation in der Wetterau jedoch als nicht dramatisch an. Momentan ist die Schutzzone in der Umgebung des Geschehens auf einen Radius von drei Kilometern festgelegt, während Überwachungszonen einen Umfang von zehn Kilometern haben. Dies zeigt, dass die Lage unter Kontrolle gebracht werden kann, obwohl die Vogelgrippe auch in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bereits heftige Wellen schlägt.

Vogelgrippe im gesamten Bundesgebiet

Im Herbst 2025 wurde auch auf bundesweiter Ebene eine beunruhigende Sterblichkeit bei Kranichen festgestellt, die vermutlich auf das H5N1-Virus zurückzuführen ist. In ganzen Gebieten, wie zum Beispiel in Brandenburg, verendeten über 1.000 Kraniche. Die Bundesländer reagieren mit strengen Sicherheitsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Zulassungen für Entschädigungszahlungen wurden zudem von 50 auf 110 Euro pro wertvollem Tier erhöht, um die Geflügelbetriebe in dieser Krisenzeit zu unterstützen.

Obwohl die Ausbreitung des Virus Sorgen bereitet, bleibt die Gefahr für Menschen derzeit gering. Es gab in den letzten Jahren keine bestätigten H5N1-Infektionen bei Menschen in der EU, dennoch sollten die Bevölkerung vorsichtig sein. Besonders die NABU ruft dazu auf, keine toten oder kranken Vögel anzufassen und Hundebesitzer werden gewarnt, ihre Tiere von verendeten Wildvögeln fernzuhalten.
Informationen über die Allgemeinverfügung und Sicherheitsmaßnahmen sind online einsehbar, und totes Wildgeflügel sollte umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.