Zoll kontrolliert Metallbetrieb: 12 Festnahmen wegen Schwarzarbeit!

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Zoll kontrolliert Arbeitgeber in Butzbach: 12 Personen ohne Arbeitsgenehmigung festgenommen, erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße.

Zoll kontrolliert Arbeitgeber in Butzbach: 12 Personen ohne Arbeitsgenehmigung festgenommen, erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße.
Zoll kontrolliert Arbeitgeber in Butzbach: 12 Personen ohne Arbeitsgenehmigung festgenommen, erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße.

Zoll kontrolliert Metallbetrieb: 12 Festnahmen wegen Schwarzarbeit!

Im Wetteraukreis hat kürzlich ein großangelegter Einsatz des Hauptzollamtes Gießen für Aufsehen gesorgt. Am 24. Oktober 2025 kontrollierten 85 Zöllnerinnen und Zöllner einen metallverarbeitenden Betrieb, um die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse der dort tätigen Mitarbeiter zu überprüfen. Dabei wurden nicht nur die Art der Beschäftigung, sondern auch die gesetzlichen Entlohnungen unter die Lupe genommen. Diese Kontrollen sind Teil eines regelmäßig durchgeführten Programms, das darauf abzielt, mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie illegale Beschäftigungsverhältnisse aufzudecken, wie Haufe ausführlich erklärt.

Insgesamt wurden 52 Personen befragt und ihre Lohn- sowie Finanzunterlagen miteinander abgeglichen. Erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ließen nicht lange auf sich warten, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Mindestlohnvorgaben. Solche Verstöße können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen: Bei Bestätigung drohen rechtliche Schritte seitens des Zolls. Im aktuellen Fall wurden 12 osteuropäische Männer in einem Alter zwischen 18 und 50 Jahren festgenommen, da ihnen die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltspapiere fehlten. Ein Strafverfahren gegen diese Personen wurde bereits eingeleitet, während die Entscheidung über ihren weiteren Aufenthalt den Ausländerbehörden obliegt.

Hintergrund zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Der jetzige Vorfall ist nicht isoliert. Laut dem Bundesfinanzministerium sind im Jahr 2024 rund 766 Millionen Euro durch Schwarzarbeit verloren gegangen. Es wurden ca. 25.000 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, was zur Einleitung von fast 97.000 Ermittlungsverfahren führte. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist ein zentrales Anliegen des Hauptzollamtes, welches mit Hilfe des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) seine Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse hat erweitern können. Dabei wird besonders auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten und die Einhaltung des Mindestlohns geachtet.

Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, alle Vorschriften einzuhalten und korrekt Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuern abzuführen. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen ausländische Arbeitnehmer ohne die für ihre Beschäftigung erforderlichen Aufenthaltstitel beschäftigt werden. Die jüngsten Kontrollen zeigen, dass die Zollbehörden in ihrer Aufsicht auch gegen organisierte Formen der Schwarzarbeit vorgehen müssen, die häufig über Grenzen hinweg agieren.

Wirtschaft und Gesellschaft haben einen großen Bedarf an fairem und geregeltem Arbeitsumfeld. Die Zöllnerinnen und Zöllner setzen sich für Gerechtigkeit ein und tragen dazu bei, dass Arbeitnehmer nicht in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gedrängt werden. Dies ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch eine der sozialen Verantwortung. Der Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Bedingungen vieler Arbeitnehmer in Deutschland zu verbessern.