Skandal um Amazon-Deal: Bürgermeisterin in der Kritik!

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Amazon erwirbt Teil des Gewerbegebiets in Maintal, Bürgermeisterin steht in der Kritik. Vorkaufsrecht nicht umgesetzt.

Amazon erwirbt Teil des Gewerbegebiets in Maintal, Bürgermeisterin steht in der Kritik. Vorkaufsrecht nicht umgesetzt.
Amazon erwirbt Teil des Gewerbegebiets in Maintal, Bürgermeisterin steht in der Kritik. Vorkaufsrecht nicht umgesetzt.

Skandal um Amazon-Deal: Bürgermeisterin in der Kritik!

In Maintal gibt es derzeit Wirbel rund um den Verkauf eines Teils des Gewerbegebiets West in Bischofsheim, das von AWS, einer Tochtergesellschaft von Amazon, erworben wurde. Dieser Kauf betrifft eine Fläche von rund 6,2 Hektar, die zuvor von der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist angeboten wurde. Die Pläne sehen vor, dass lediglich 20 Prozent der Fläche für ein Rechenzentrum genutzt werden; die Stadt hingegen möchte auch Platz für kleine und mittelständische Unternehmen schaffen. Die Bürgermeisterin Monika Böttcher steht in der Kritik, weil weder die Stadtverordnetenversammlung noch der Erste Stadtrat vor dem Vertragsabschluss informiert wurden, wie hanauer.de berichtet.

Ein entsprechender Akteneinsichtsausschuss wurde einberufen, um den Verkaufsprozess und die unzureichende Informationsweitergabe zu klären. Besonders betroffen ist Erster Stadtrat Karl-Heinz Kaiser, der erst drei Monate nach dem Vertragsabschluss von dem Eigentümerwechsel erfuhr. Wie die op-online.de berichtet, äußerte er sein Bedauern über die späte Information und bemängelte, dass die Stadt beim Verkauf keine Möglichkeit hatte, ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben.

Der rechtliche Rahmen

Was bedeutet das Vorkaufsrecht eigentlich? Es handelt sich um ein gesetzlich festgelegtes Recht, das es der Gemeinde erlaubt, in einen Kaufvertrag einzutreten, um den Erwerb von Grundstücken oder Immobilien an sich zu ziehen. Dieses Recht soll sicherstellen, dass eine Gemeinde Einfluss auf die Entwicklung ihres Gebiets nehmen kann, vor allem in städtebaulichen Projekten. Laut dem KommunalWiki kann das Vorkaufsrecht aber nur dann ausgeübt werden, wenn ein rechtlich bindender Bebauungsplan vorhanden ist.
In diesem Fall aber galt das Vorkaufsrecht der Stadt als nicht anwendbar, da AWS die geforderten städtebaulichen Bedingungen erfüllt hatte, und die Stadt die Kaufsumme nicht aufbringen konnte.

Zusätzlich gab Böttcher an, dass man ursprünglich geplant hatte, das Gebiet in Erbpacht zu vergeben, aber schlussendlich wurde entschieden, den Höchstpreis zu erzielen. Diese Entscheidung hat nicht nur die Bürgermeisterin in eine umstrittene Position gebracht, sondern auch Skepsis und Kritik in der Öffentlichkeit ausgelöst. In den Ausschuss-Sitzungen wurde die unzureichende Kommunikation der Stadtverwaltung thematisiert, was zur Einberufung des Akteneinsichtsausschusses führte.

Ausblick auf die Zukunft

Für den 11. Juni war eine Informationsveranstaltung des neuen Eigentümers angesetzt, um die Bevölkerung über die Pläne für das Gewerbegebiet zu informieren. Viele Ausschussmitglieder haben jedoch bereits ihre Teilnahme abgesagt, was die ohnehin angespannte Lage nicht erleichtert. Die Vereinbarung, die den neuen Eigentümer verpflichtet, die Nutzung auf 20 Prozent der Fläche für Rechenzentren zu beschränken, wirft Fragen über ihre spätere Bindung auf.

Die Entwicklung und der Verlauf dieser Angelegenheit werden weiterhin aufmerksam verfolgt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Stadtverwaltung und die Bürger von Maintal in den kommenden Wochen auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen werden. In der aktuellen Diskussion um die Gestaltung des Gewerbegebiets zeigt sich einmal mehr, wie wichtig offene Kommunikation und transparente Verwaltungsprozesse sind.