Fahrraddieb fährt als Geisterfahrer auf A45 – Polizei schlägt zu!
Ein mutmaßlicher Fahrraddieb fährt als Geisterfahrer auf der A45 bei Langenselbold. Lesen Sie mehr über die Vorfälle und Verkehrsregeln.

Fahrraddieb fährt als Geisterfahrer auf A45 – Polizei schlägt zu!
In einem skurrilen Vorfall auf der Autobahn A45 wurden am Morgen des 11. Juni 2025 bei Langenselbold gleich mehrere Verkehrsteilnehmer in Atem gehalten. Ein 48-jähriger Mann, der offensichtlich auf der Suche nach einem schnellen Ausweg war, wurde als mutmaßlicher Fahrraddieb im Gegenverkehr gesichtet. Der Radler rollte in Richtung Gießen und stellte nicht nur die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer infrage, sondern setzte sich auch selbst einer erheblichen Gefahr aus.
Die Autobahnpolizei erhielt mehrere Anrufe über den abnormalen Anblick eines Radfahrers, der die Fahrtrichtung einfach ignorierte. Als die Beamten eintrafen, stellte sich schnell heraus, dass der Mann bereits umgedreht war und gegen die Fahrtrichtung auf dem Standstreifen weiterfuhr. Dabei führte ihn sein Weg auf einem E-Bike, das als gestohlen gemeldet war. Nach der Kontrolle wurden seine Personalien und Fingerabdrücke auf der Polizeiwache festgestellt. Nun sieht sich der Mann einem Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Hehlerei gegenüber.
Geisterfahrer auf dem Rad
Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Problematik des Geisterfahrens, die nicht nur Autofahrer betrifft. Auch Radfahrer können als Geisterfahrer gelten, wenn sie auf Straßen oder Radwegen in falscher Richtung unterwegs sind. Laut den geltenden Verkehrsregeln sind Radfahrer verpflichtet, das Rechtsfahrgebot zu beachten. In Einbahnstraßen ist nur die Fahrtrichtung erlaubt, die durch das Verkehrsschild angezeigt wird. Auf Radwegen müssen sie den rechten Weg in Fahrtrichtung nutzen, es sei denn, ein Verkehrszeichen erlaubt eine abweichende Nutzung. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern zwischen 15 und 35 Euro geahndet werden, abhängig davon, ob eine Gefährdung oder ein Unfall entstanden ist, so bussgeldkatalog.org.
Die Gefahren des Geisterfahrens auf dem Fahrrad sind nicht zu unterschätzen. Radfahrer sind ungeschützt, es gibt keine Helmpflicht und keine Knautschzone, die sie im Falle eines Unfalls schützt. Daher tragen sie in der Regel die volle Schuld, wenn es zu Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt. Ein konkreter Fall zeigte, dass ein Gericht eine Schadensersatzforderung einer Radfahrerin abwies, die auf der falschen Straßenseite unterwegs war und mit einem Auto zusammenprallte (AZ 345 C 23506/12).
Verhaltensregeln für Radfahrer
Um solche gefährlichen Situationen zu vermeiden, ist es wichtig, dass Radfahrer über die geltenden Verkehrsregeln informiert sind. Sie sollten nicht nur regelmäßig ihr Wissen auffrischen, sondern auch darauf achten, ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Ein kurzes Überfliegen der wichtigsten Regeln könnte folgendes zusammenfassen:
- Radfahrer müssen auf der Straße das Rechtsfahrgebot beachten.
- In Einbahnstraßen nur in der vorgegebenen Richtung fahren.
- Auf Radwegen den rechten Weg in Fahrtrichtung benutzen.
- Bußgelder bei Missachtung können schnell zwischen 15 und 35 Euro liegen.
Unwissenheit über die Verkehrsregeln sowie das Streben nach Bequemlichkeit führen häufig zum Geisterfahren. Als Teil der Verkehrsgemeinschaft ist es daher entscheidend, sich an die Regeln zu halten und verantwortungsbewusst zu fahren, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Der Vorfall auf der A45 stellt erneut eindringlich klar: Sicherheit hat oberste Priorität!