Aldi muss Dubai-Schokolade aus dem Verkauf nehmen – Gericht urteilt!
Aldi muss Dubai-Schokolade aus dem Verkauf nehmen – Gericht urteilt!
Mörfelden-Walldorf, Deutschland - Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: Aldi Süd muss den Verkauf seiner sogenannten „Dubai-Schokolade“ stoppen. Diese Entscheidung fiel am 27. Juni 2025 im Rahmen eines Eilverfahrens und ist nun rechtskräftig. Der Gerichtshof entschied, dass die Schokolade tatsächlich aus Dubai stammen muss, um Verbraucher nicht irre zu führen, da ein erheblicher Teil der Konsumenten von einer geografischen Herkunft ausgeht. Mehr als 15 bis 20 Prozent der Verbraucher verbinden „Dubai-Schokolade“ mit dieser bestimmten Herkunft, so die Urteilsbegründung des Gerichts. Diese Entscheidung stellt einen klaren Fingerzeig dar, dass die Herkunft der Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Bedeutung ist, wie rnd.de berichtet.
Im Fokus des Streits steht das Produkt „Alyan Dubai Handmade Chocolate“, das Aldi Süd seit Dezember 2025 verkauft hat. Ein Süßwarenimporteur hatte gegen das Unternehmen geklagt, weil die Schokolade in der Türkei produziert wurde, nicht in Dubai. Aldi argumentierte, dass der Begriff „Dubai-Schokolade“ für eine Gattung von Produkten stehe und nicht als direktes Herkunftszeichen verwendet werden könne. Doch dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und sah eine irreführende Verbraucherinformation gegeben.
Die Gerichtsentscheidung im Detail
Die Entscheidung des 6. Zivilsenats umfasst mehrere Eilverfahren, bei denen die Antragsteller gegen Anbieter von „Dubai-Schokolade“ vorgegangen sind und die Unterlassung des Verkaufs forderten. Das Landgericht Köln hatte zunächst ein Verbot ausgesprochen, während in anderen Verfahren keine Maßnahmen ergriffen wurden. Das OLG entschied, dass die Vertrieb der Produkte unzulässig sei, basierend auf mehreren relevanten Paragraphen des Markenrechts und Wettbewerbsrechts. Insbesondere wurde die Gefahr der Irreführung der Verbraucher als gegeben erachtet.
Aldi hat bereits reagiert und die Schokolade vorsorglich aus dem Verkauf genommen. Nun bleibt abzuwarten, ob eine der Parteien ein Hauptsacheverfahren anstrebt. Unklar ist auch, wie Aldi die Gerichtsentscheidung letztlich umsetzen wird. Das Unternehmen prüft derzeit die vollständige Urteilsbegründung, die noch nicht veröffentlicht wurde, wie in der Mitteilung des OLG Köln zu lesen ist.
Der rechtliche Rahmen für Geografische Herkunftsangaben
Die Bedeutung von geografischen Herkunftsangaben ist nicht zu unterschätzen. Durch die EU-Verordnung 2024/1143 werden Lebensmittel und Produkte geschützt, die mit bestimmten geografischen Bezeichnungen verbunden sind. Dies betrifft nicht nur Schokolade, sondern auch zahlreiche Lebensmittel wie Käse, Fleisch und Wein. Hierbei wird zwischen geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben unterschieden, was ein wichtiges Thema für die Lebensmittelproduzenten darstellt.
Ein hoher Standard wird hierbei gefordert, um sicherzustellen, dass nur Produkte, die in der benannten Region hergestellt werden, mit der entsprechenden Herkunftsbezeichnung verkauft werden. Verbraucher sollten sich über die Herkunft ihrer Lebensmittel im Klaren sein, insbesondere in Zeiten, in denen gefälschte Lebensmittel ein wachsendes Problem darstellen. Laut dpma.de werden beispielsweise gefälschte Produkte häufig mit gefährlichen Substanzen in Verbindung gebracht, was die Notwendigkeit unterstreicht, auf echte Herkunftsbezeichnungen zu achten.
Das Thema zeigt, wie wichtig es ist, für Klarheit und Ehrlichkeit in der Lebensmittelindustrie zu sorgen und wie Unternehmen wie Aldi Süd ihre Prozesse anpassen müssen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies wird nicht nur deren Geschäft betreffen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Marke stärken.
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Ort | Mörfelden-Walldorf, Deutschland |
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