Wohnungsmangel im Vogelsbergkreis: 1870 Einheiten stehen leer!
Im Vogelsbergkreis fehlen 1400 Wohnungen, während 1870 leer stehen. Der Wohnungsbau ist dringend notwendig, fordert Politik und Wirtschaft.

Wohnungsmangel im Vogelsbergkreis: 1870 Einheiten stehen leer!
Im Vogelsbergkreis stehen die Zeichen auf Wohnungsknappheit. Trotz eines Bedarfs von rund 1400 neuen Wohnungen, stehen gleichzeitig 1870 Wohnungen leer – einige davon seit mehr als einem Jahr. Das zeigt eine aktuelle Studie des Pestel-Instituts, die tiefere Einblicke in die Wohnraumsituation der Region gibt. Matthias Günther, Chef-Ökonom des Pestel-Instituts, nennt das erforderliche Baupensum für die nächsten fünf Jahre „schwer machbar“ und fordert gleichzeitig die Unterstützung durch ein günstiges Zinsprogramm mit maximal zwei Prozent Zinsen vom Bund.
Die kritische Situation wird von Katharina Metzger, Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel, ebenfalls betont. Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung, die ihrer Ansicht nach unzureichende Maßnahmen im Wohnungsbau ergreift. Es sei notwendig, dass der Wohnungsbau zur Chefsache von Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt werde. Denn nicht nur der Wohnungsbau selbst, sondern auch die gesamte Binnenkonjunktur hängt von dieser Entwicklung ab.
Ein Bremser für den Bau
Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht die Dringlichkeit der Lage: Im ersten Halbjahr 2025 wurden lediglich 77 Baugenehmigungen für neue Wohnungen erteilt, während für die Schaffung von jährlich rund 230 neuen Wohneinheiten ein erheblicher Zuwachs notwendig wäre. Bauunternehmen sehen sich zunehmend mit Insolvenzen konfrontiert und viele Bauarbeiter verlieren ihre Jobs. Der Baustoffhandel hat die unhaltbaren Bedingungen im Bauwesen satt: Das Bauen ist kompliziert und teuer geworden. Die bisher geltenden Energiesparauflagen haben die Kosten in die Höhe getrieben, ohne signifikante Umweltvorteile zu erzielen.
In diesem Kontext ist auch die Rolle der Bauaufsichtsbehörde im Vogelsbergkreis von Bedeutung. Sie bietet Unterstützung bei der Beantragung von Baugenehmigungen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Formalitäten erfragt werden, um eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen. Die hessische Bauordnung (HBO) legt dabei Anforderungen an die Ausführung von Bauvorhaben fest. Diese beinhalten bautechnische Standards und sicherheitsrelevante Auflagen, die stringent eingehalten werden müssen.
Genehmigungsprozess und Auflagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von neuen Wohnungen sind durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung ebenfalls festgelegt. Dies sorgt dafür, dass eine Baugenehmigung nur erteilt wird, wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die Bauherren wie auch die an der Bauausführung beteiligten Akteure für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich sind. Dabei ist es möglich, dass neben der Baugenehmigung auch weitere Genehmigungen, etwa im Bereich Wasserrecht, notwendig sind.
Die Rücknahme von überzogenen Auflagen wird daher als eine Schlüsselmaßnahme zur Beschleunigung des Wohnungsbaus im Vogelsbergkreis vertreten. Betrachtet man die aktuellen Entwicklungen, könnte es entscheidend sein, die Hürden für Bauvorhaben zu reduzieren, damit sich der Wohnungsmarkt wieder belebt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik aus den bestehenden Herausforderungen die richtigen Lehren zieht und endlich das Heft in die Hand nimmt, um der schleichenden Wohnungskrise im Vogelsbergkreis Einhalt zu gebieten.
Für weitere Informationen zu den Anforderungen an Baugenehmigungen im Vogelsbergkreis können Interessierte die Webseite der Bauaufsichtsbehörde besuchen und sich über die nötigen Schritte und Formalitäten informieren.