Feier zum 20-jährigen Bestehen der Beihilfestelle in Hünfeld!
Am 2. Dezember 2025 feiert Hünfeld das 20-jährige Bestehen der Beihilfestelle, die über 210.000 Berechtigte in Hessen unterstützt.

Feier zum 20-jährigen Bestehen der Beihilfestelle in Hünfeld!
Heute wurde in Hünfeld ein ganz besonderer Anlass gefeiert: Die Beihilfestelle am Standort, die nun seit zwei Jahrzehnten besteht, beging ihr 20-jähriges Jubiläum. Regierungspräsident Mark Weinmeister und Bürgermeister Benjamin Tschesnok waren vor Ort, um den Erfolg der Einrichtung zu würdigen. Die Beihilfestelle wurde am 1. Dezember 2005 in der ehemaligen Likörfabrik F.C. Aha eröffnet, und hat sich seither als wichtiges Dienstleistungszentrum etabliert.
Mit rund 100 Beschäftigten, darunter neun neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bot der Standort in Hünfeld nicht nur modernsten Arbeitsraum, sondern auch die Möglichkeit für viele ehemalige Beschäftigte aus dem Rhein-Main-Gebiet, näher an ihrem Wohnort zu arbeiten. Bürgermeister Tschesnok hob hervor, welche Bedeutung die Beihilfestelle als Arbeitgeber für die Region hat. Die historische Likörfabrik wurde umfassend revitalisiert, um moderne Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Leistungen und Digitalisierung
Die Beihilfestelle ist ein zentraler Anlaufpunkt für über 210.000 Beihilfeberechtigte in Hessen und bewertet die Zusammenführung von 14 selbstständigen Beihilfestellen beim Regierungspräsidium Kassel als großen Erfolg. Hessen war das erste Bundesland, das die elektronische Beihilfeabrechnung eingeführt hat, und heute werden bereits 63 % der Anträge digital eingereicht.
Ein weiterer Schritt in Richtung Zukunft ist die Einführung des elektronischen Fachverfahrens „BEIREFA“, das seit 2020 in Betrieb ist. Außerdem wird eine Direktabrechnung mit Krankenhäusern eingeführt, um den Prozess von Beihilfeanträgen für stationäre Aufenthalte zu erleichtern. Trotz der Digitalisierung werden täglich noch immer rund 1.100 Papieranträge verarbeitet, was die hohe Effizienz der Beihilfestelle unterstreicht.
Unterstützung im Todesfall
Besonders in sensiblen Themen wie dem Todesfall von Angehörigen bietet die Beihilfestelle umfassende Unterstützung. Für die Anzeige eines Sterbefalls sind Dokumente wie der Langantrag und eine Kopie der Sterbeurkunde erforderlich. Darüber hinaus haben Witwen und Witwer eines verstorbenen Beamten einen eigenständigen Anspruch auf Beihilfe, wenn entsprechende Gelder gezahlt werden.
Die Beihilfefähigen Aufwendungen im Todesfall, die bis zu 1.200 Euro betragen können, beinhalten Kosten wie Leichenschau, Sarg, Einsargung und die Beisetzung. Hierbei können sowohl Ehegatten als auch Kinder Beihilfe beantragen, indem sie die entsprechenden Rechnungen vorlegen. Auch externe Personen, die als Bevollmächtigte oder Nachlassverwalter tätig sind, haben die Möglichkeit, Beihilfe zu beantragen, sofern sie die notwendigen Nachweise erbringen.
Mit einer voraussichtlichen Summe von über einer Milliarde Euro, die im Jahr 2025 ausgezahlt wird, zeigt die Beihilfestelle einmal mehr, dass sie ein wichtiger Partner für aktive und pensionierte Landesbeamtinnen und -beamte sowie deren Angehörige ist. Die Leistungen sind auch für Aufwendungen gültig, die zu Lebzeiten des Beihilfeberechtigten entstanden sind, was den Wert der Einrichtung unterstreicht.
Zusammengefasst zeigt die Beihilfestelle Hünfeld mit ihrem Jubiläum nicht nur, wie erfolgreiche Integration von historischem Erbe und modernen Arbeitsprozessen gelingen kann, sondern auch, dass man hier ein gutes Händchen hat – sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Menschen, die auf die Unterstützung angewiesen sind.