Kreistag und Stadtparlament: Sontra schrumpft massiv vor Wahlen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Nach den Kommunalwahlen 2026: Kreistag Werra-Meißner und Stadtverordnetenversammlung Sontra werden verkleinert – Hintergrund und Änderungen.

Nach den Kommunalwahlen 2026: Kreistag Werra-Meißner und Stadtverordnetenversammlung Sontra werden verkleinert – Hintergrund und Änderungen.
Nach den Kommunalwahlen 2026: Kreistag Werra-Meißner und Stadtverordnetenversammlung Sontra werden verkleinert – Hintergrund und Änderungen.

Kreistag und Stadtparlament: Sontra schrumpft massiv vor Wahlen!

In Hessen wird es 2026 einige Veränderungen in der kommunalen Landschaft geben. Die Kommunalwahl am 15. März 2026 steht ins Haus, und eine Reform des Kommunalwahlrechts wird tiefgreifendere Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Gremien haben. Wie HNA berichtete, stehen der Kreistag Werra-Meißner und die Stadtverordnetenversammlung von Sontra vor einer deutlichen Verkleinerung ihrer Mitgliederzahlen. Die Verkleinerung ist eine Reaktion auf die rückläufigen Einwohnerzahlen und die Herausforderungen, ausreichend Kandidaten für die Kommunalpolitik zu finden.

So wird der Kreistag von 61 auf 51 Mitglieder reduziert, während die Stadtverordnetenversammlung von Sontra von 31 auf 27 Sitze schrumpfen wird. Auch der Sontraer Magistrat wird ab 2026 nur noch aus sieben Mitgliedern bestehen. Eine Empfehlung der Hessischen Gemeindeordnung sieht für Kommunen mit 5.000 bis 10.000 Einwohnern in der Regel 31 Abgeordnete vor.

Reform des Wahlrechts

Die anstehende Reform des Kommunalwahlrechts, die am 1. April 2025 in Kraft trat, spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit den Änderungen wurde die Zuteilung der Sitze von dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf das d’Hondt-Verfahren umgestellt. Diese Umstellung könnte kleinere Parteien möglicherweise benachteiligen. Die Linke im Kreistag hat bereits Bedenken geäußert und fordert eine Rücknahme der neuen Regelungen, um die Vielfalt in den Gremien zu sichern. Diese Forderung wurde jedoch vom Kreistag abgelehnt.

Das Innenministerium erklärte die Reform mit der Notwendigkeit, die Zersplitterung der Gemeindegremien zu verringern und die Mehrheitsfindung zu erleichtern. Um die neuen Regelungen zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass Kommunalwahlen in Hessen auf kommunaler Ebene stattfinden. Hier sind 421 Städte und Gemeinden sowie 21 Landkreise für die Durchführung verantwortlich. Bei der bevorstehenden Wahl kommen so viele Stellen zusammen: zwischen 51 und 93 Kreistagsabgeordnete, abhängig von der Größe der jeweiligen Gemeinde.

Ein Sonderfall: die Wähler

Interessant ist auch die Änderung, die nun wohnungslosen Menschen das kommunale Wahl- und Stimmrecht einräumt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, um allen Bürgerinnen und Bürgern die politische Mitbestimmung zu ermöglichen. Gleichzeitig wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wahlorganisation aktualisiert. Diese Änderungen sind Teil der Elften Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung, die am 10. April 2025 in Kraft trat.

Die kommenden Wahlen sind also nicht nur eine Gelegenheit zur Neubesetzung der Sitze in den kommunalen Gremien, sondern auch eine Chance für einen grundlegenden Wandel im Hinblick auf die politische Repräsentation aller Bevölkerungsschichten. Im Allgemeinen gilt es nun, die Herausforderungen anzunehmen, die mit der Verkleinerung der Gremien einhergehen, und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch die Stimmen kleinerer Parteien Gehör finden. Die politische Landschaft in Hessen könnte mit diesen Veränderungen ein neues Gesicht bekommen.