Lebenslange Haft für syrischen Folterarzt: Gerechtigkeit für die Opfer!
Lebenslange Haft für syrischen Folterarzt: Gerechtigkeit für die Opfer!
Bad Wildungen, Deutschland - Das Frankfurter Oberlandesgericht hat heute, am 16. Juni 2025, ein wegweisendes Urteil gefällt. Der 40-jährige syrische Arzt Alaa M. wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde für seine Rolle im Foltern und Töten von Regimegegnern im Auftrag des Assad-Regimes in Syrien schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest, was nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führt, sondern auch zur Sicherungsverwahrung.
Bereits seit über drei Jahren zieht sich der Strafprozess gegen Alaa M. hin. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft, Sicherungsverwahrung und ein Berufsverbot gefordert. Der Mediziner wurde beschuldigt, in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in Militärkrankenhäusern in Homs und Mezzeh sowie in einem Gefängnis aktiv gewesen zu sein. In dieser Zeit soll er dafür verantwortlich gewesen sein, mindestens zwei Menschen getötet und neun weitere schwer verletzt zu haben, während er gegen Mitglieder der Opposition brutal vorging. Alaa M. bestritt diese Vorwürfe bis zuletzt und bezeichnete sich als unschuldig, obwohl Opfer ihn in einer TV-Dokumentation wiedererkannt hatten, was zu seiner Festnahme im Jahr 2020 führte.
Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die Vorwürfe gegen Alaa M. sind ernster Natur. Er wird beschuldigt, die Folter und Tötungen im Rahmen eines Systems organisiert zu haben, welches die brutale Zerschlagung von Protesten gegen das Assad-Regime zum Ziel hatte. Dies geschah in den frühen Jahren des syrischen Bürgerkriegs, der im März 2011 begann und bis zum 8. Dezember 2024 andauerte. Laut Berichten von Organisationen wie Human Rights Watch und dem UN-Menschenrechtsrat sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der Tagesordnung gewesen. Die Brutalität der syrischen Sicherheitskräfte wurde Bereits 2011 durch internationale Organisationen dokumentiert, was dazu führte, dass die Zerschlagung der Proteste als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ qualifiziert wurde.
Mit dem Urteil gegen Alaa M. wird deutlich, dass Folterer nicht straffrei bleiben dürfen. Der Prozess ist Teil eines größeren rechtlichen Rahmens, der es Ländern ermöglicht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann zu verfolgen, wenn sie im Ausland begangen wurden. Deutschland hat hier eine Vorreiterrolle übernommen und das Prinzip der universellen Jurisdiktion in seinem Rechtssystem implementiert. So können Völkerrechtsverbrechen ermittelt und verfolgt werden, auch wenn die Taten außerhalb des Landes stattfanden.
Rechtsstaatlichkeit in Syrien
Nach dem Bürgerkrieg sind noch viele Fragen offen, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien. Der Internationale Strafgerichtshof kann nur tätig werden, wenn die Taten auf dem Gebiet eines Vertragsstaats begangen wurden, was in diesem Fall nicht zutrifft, da Syrien dem Römischen Statut nicht beigetreten ist. Die Versuche, Syrien an den IStGH zu übergeben, scheiterten 2014 an einem Vetorecht Russlands und Chinas.
Jedoch gibt es einen Lichtblick: Der Weltrechtsprinzip hat dazu geführt, dass in Europa zunehmend Verfahren gegen mutmaßliche Täter aus dem syrischen Konflikt eingeleitet werden. So war das Koblenzer al-Khatib-Verfahren das erste weltweit, das syrische Staatsfolter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandelte. Auch andere europäische Länder haben begonnen, ähnliche Prozesse durchzuführen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, was auf eine wachsende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der historischen Verantwortung hinweist.
Die Verurteilung von Alaa M. ist ein klares Signal, dass die Völkerrechtsgemeinde sich den Verbrechen der Vergangenheit stellen wird – und das auch in Zukunft. Solche Verfahren können zum Teil zur Hoffnungsbotschaft werden, dass Gerechtigkeit auch für die Opfer in Syrien ein Stück weit möglich ist, unabhängig davon, wie weit die politischen Entwicklungen in ihrem Heimatland fortgeschritten sind. Wie es weitergeht und ob mehr Täter zur Verantwortung gezogen werden, bleibt abzuwarten, aber das Rechtssystem in Deutschland zeigt, dass der Weg zur Gerechtigkeit auch über Grenzen hinweg führt.
Für weiterführende Informationen zu dem Prozess und den Hintergründen der syrischen Menschenrechtslage lesen Sie auch bei Hessenschau, FFH und der Bundeszentrale für politische Bildung.
Hessenschau, FFH, Bundeszentrale für politische Bildung .
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Ort | Bad Wildungen, Deutschland |
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