Rettung für Behinderte in Hessen: Landrat Becker verspricht Unterstützung!
Rettung für Behinderte in Hessen: Landrat Becker verspricht Unterstützung!
Schwalm-Eder-Kreis, Deutschland - Die Zukunft der Behindertenarbeit im Schwalm-Eder-Kreis steht auf der Kippe. Bei der Jahreshauptversammlung der Aktion für behinderte Menschen in Hessen (AfbM), die seit 47 Jahren in Kassel und den umliegenden Landkreisen aktiv ist, wurde die Auflösung des Vereins im Schwalm-Eder-Kreis bekannt gegeben. Dennoch gibt es Hoffnung: Jürgen Damm, der seit 29 Jahren Präsident der AfbM ist, kündigte eine Neugründung unter dem Dach der AfbM Hessen an. Dies wird durch das Engagement von Landrat Winfried Becker unterstützt, der die Wichtigkeit der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Schwalm-Eder-Kreis betont. Becker möchte zudem die Bürgermeister in den Prozess einbeziehen, um die Neugründung entsprechend zu fördern, wie die HNA berichtet.
Die AfbM hat sich immer für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Damm selbst verwies auf beeindruckende ehrenamtliche Leistungen, wie die 3.500 Stunden an Betreuung, die während des Hessentags in Bad Vilbel geleistet wurden. Zudem stellte er klar, dass die AfbM unbürokratische Hilfe bietet, wenn staatliche Fürsorge nicht ausreicht. Diese Unterstützung basiert auf Spenden und Erlösen aus inklusiven Veranstaltungen, die weit über den Kreis hinaus Bedeutung haben.
Der Integrationsfachdienst Schwalm-Eder
Einen weiteren Baustein im Bereich der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen stellt der Integrationsfachdienst Schwalm-Eder dar. Dieser Dienst berät und unterstützt Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsleben stehen oder wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden möchten. Ziel ist es, die Teilhabe und Selbstbestimmung in der Arbeitswelt zu sichern und zu fördern. Die Angebote richten sich nicht nur an Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung, sondern auch an Arbeitgeber*innen und Angehörige von Betriebs- und Personalräten, wie auf der offiziellen Seite der Stadt Melsungen zu erfahren ist (melsungen.de).
Der Integrationsfachdienst arbeitet im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen sowie weiteren Rehaträgern und bietet kostenfreie Beratungen an. Diese sind besonders wichtig für die kontinuierliche Unterstützung und Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
Rechtliche Grundlagen der Teilhabe
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wurden mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) von 2017 entscheidend verbessert. Dieses Gesetz, das auf der UN-Behindertenrechtskonvention basiert, hat das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Der am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Landesrahmenvertrag 2 regelt die konkreten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Hessen und ermöglicht individuelle Förderungen, wie die Diakonie Hessen darlegt (diakonie-hessen.de).
Die neuen Rahmenregelungen beinhalten auch die Schaffung von Betriebsintegrierter Beschäftigung (BiB) und sollen bis Ende 2026 insgesamt 2.000 Plätze in Hessen ermöglichen. Hierdurch wird Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit geboten, in regulären Arbeitsverhältnissen teilweise tätig zu sein, was die Inklusion und Selbstbestimmung entscheidend unterstützt.
Zusammengefasst zeigt sich: Trotz der Herausforderungen, die die Neuorganisation der AfbM mit sich bringt, gibt es zahlreiche Initiativen und gesetzliche Rahmenbedingungen in Hessen, die darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und eine adäquate Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Es bleibt zu hoffen, dass die Neugründung der AfbM und die Unterstützung durch die lokale Politik Früchte tragen werden.
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Ort | Schwalm-Eder-Kreis, Deutschland |
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