Gieseler verurteilt: Geldstrafe für Hitlergruß und Hetze!

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Ein 68-Jähriger aus Gieselwerder wurde wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er den Hitlergruß verwendet hatte.

Ein 68-Jähriger aus Gieselwerder wurde wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er den Hitlergruß verwendet hatte.
Ein 68-Jähriger aus Gieselwerder wurde wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er den Hitlergruß verwendet hatte.

Gieseler verurteilt: Geldstrafe für Hitlergruß und Hetze!

In einem alles andere als glorreichen Kapitel der jüngsten Gerichtsgeschichte in Deutschland wurde ein 68-Jähriger aus Gieselwerder wegen Volksverhetzung und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen verurteilt. Dieses Urteil fällte das Landgericht Kassel, das sich größtenteils dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Hofgeismar anschloss. Die Anklage bezog sich auf ernsthafte Vorwürfe, die aus drei Vorfällen in den Jahren 2022 und 2024 resulierten. Der Beschuldigte hatte gegen das ursprüngliche Urteil im Mai Berufung eingelegt, in der die Kammer nur zwei der drei Taten als strafrelevant betrachtete. Das neue Urteil sieht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro vor. Zuvor war der 68-Jährige zu neun Monaten Haft auf Bewährung plus einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.

Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden, umfassten unter anderem das Zeigen des Hitlergrußes sowie ausländerfeindliche Äußerungen in sozialen Medien. Trotz seiner vehementen Abstreitung dieser Anschuldigungen stellte die Richterin fest, dass der Angeklagte in seinen Erklärungen nicht die Wahrheit gesagt habe. Ein Post, den er veröffentlichte, wurde als zulässige Meinungsäußerung eingestuft, während die anderen Taten politisch motiviert waren.

Urteile zur Volksverhetzung

Die Verurteilung des Gieselwerderers ist nicht der einzige Fall, der auf die brisante Thematik der Volksverhetzung hinweist. So wurde kürzlich ein 30-jähriger rechtsextremer Sänger für seine Auftritte, bei denen er volksverhetzende Inhalte präsentierte, zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Sänger hatte in seinen selbst komponierten Liedern zu Hass gegen verschiedene Minderheiten aufgerufen und dabei die Gräueltaten der Nationalsozialisten relativiert. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass diese Äußerungen klare Verstöße gegen die Gesetze zur Volksverhetzung darstellen. Ein Beispiel ist unter anderem das Lied mit der Zeile: „Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um“, das die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung billigte.

Eine solche rechtliche Härte ist nicht neu. Bundesweit wurden in den letzten Jahren mehrere Urteile gefällt, die sich mit der Strafbarkeit von Volksverhetzung und der Verwendung verfassungswidriger Symbole beschäftigen. Zugleich zeigt sich eine alarmierende Tendenz: Immer wieder beteiligen sich auch junge Menschen an dem zunehmend radikalisierten Diskurs und müssen dafür mit Strafen rechnen, wie etwa die drei Jugendlichen, die an einem Demonstrationszug mit dem Motto „Ausländer raus“ teilgenommen hatten. Sie wurden als Mittäter verurteilt, weil sie sich nicht distanziert hatten.

Ein gesellschaftliches Problem

Diese Entwicklungen werfen ein Licht auf ein großes und ernstes Problem, das fest mit der politischen Kultur in Deutschland verwoben ist. Die strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch der gesellschaftlichen Verantwortung. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, dem radikalen Gedankengut entschieden entgegenzutreten. Immer wieder sind Fälle wie die des 68-Jährigen oder des rechtsradikalen Sängers zu beobachten, die ein alarmierendes Bild der gesellschaftlichen Stimmung zeichnen.

Der Fall des Gieselwerderers wird denn auch weiterhin für Diskussionen sorgen. Der Angeklagte und seine Anwältin haben bereits angedeutet, erneut Widerspruch gegen das Urteil einlegen zu wollen. Es bleibt notwendig, jung und alt klarzumachen, dass die Gesetze zum Schutz der Menschenwürde und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes eingehalten werden müssen, um einen weiteren Rutsch in die Radikalität zu vermeiden.

Zusätzlich zur rechtlichen Dimension sind auch die sozialen und kulturellen Hintergründe derartiger Delikte relevant. Der Umgang mit Themen wie Identität, Zugehörigkeit und das salopp gesagt „Einmischen“, spiegelt ein größeres gesellschaftliches Spannungsfeld wider, das nicht ignoriert werden sollte. Damit bleibt die Frage, wie man effektiv gegen diesen schädlichen Trend vorgehen kann, eine Herausforderung für alle.