Vermieter vor Gericht: Mordfall in Lauterbach erschüttert die Gemeinde!
Ein Vermieterpaar aus Lauterbach wird wegen Mordes an einer Mieterin angeklagt. Der Prozess begann im Mai 2025, Urteil im Januar 2026.

Vermieter vor Gericht: Mordfall in Lauterbach erschüttert die Gemeinde!
Im beschaulichen Lauterbach, einem Ort im Vogelsbergkreis in Hessen, sorgt ein dramatischer Gerichtsprozess für Aufsehen. Ein Vermieterpaar steht vor dem Landgericht Gießen, wegen des Vorwurfs, eine geistig beeinträchtigte Mieterin namens Anja M. gequält und letztendlich ermordet zu haben. Der Prozess, der im Mai 2025 begann, zieht sich bis ins kommende Jahr, mit einem Urteil, das für Januar 2026 erwartet wird. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-jährigen Mann und seiner 44-jährigen Lebensgefährtin „Mord durch Unterlassen“ vor, was bereits jetzt für großes Aufsehen sorgt. In der Vergangenheit gab es Berichte von Ex-Mietern, die von einem rauen Umgangston und Drohungen berichteten, die viele dazu bewogen, das baufällige Gehöft fluchtartig zu verlassen.
Anja M. wurde zwischen dem 20. und 23. Januar 2024 vermisst. Das Paar behauptete damals, sie sei zu einem neuen Freund nach Fulda gezogen. Doch die traurige Wahrheit kam ans Licht: Ihre Leiche wurde später im Keller des Hauses und in einem nahegelegenen Wald gefunden, zerstückelt in einer blauen Tonne. Der 59-Jährige gestand, die Leiche zerteilt zu haben, weist jedoch die Verantwortung für ihren Tod von sich. Ein Toxikologe, Prof. Dr. Sven Hartwig, wurde befragt, um die Umstände des Todes und die verabreichten Medikamente zu beleuchten. Anja M. erhielt von den Angeklagten Psychopharmaka, die von Experten als potenziell tödlich eingestuft wurden.
Die Rolle der Medikamente
Die verabreichten Psychopharmaka Chlorprothixen und Quetiapin sind Medikamente, die zur Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden. Prof. Dr. Hartwig erklärte, dass die Menge dieser Medikamente im Grammbereich lag und dass eine Wechselwirkung zwischen ihnen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Verteidigung versucht indes den Eindruck zu erwecken, dass eine Anreicherung der Medikamente über einen längeren Zeitraum, und nicht die sofort verabreichte Dosis, der Grund für den Tod gewesen sein könnte, was Hartwig jedoch vehement widersprach. Die Gespräche, die die Lebensgefährtin des Angeklagten mit den Mietern führte, wurden mittels Google Übersetzer aufgezeichnet, was zusätzliche Beweiskraft für die Anklage schaffen könnte.
Solche Fälle sind in Deutschland zum Glück nicht alltäglich. Laut aktuellen Statistiken wurden im Jahr 2024 insgesamt 285 Menschen ermordet, was einen Rückgang im Vergleich zu früheren Jahren darstellt. Die Mordrate liegt bei 0,9 Fällen pro 100.000 Einwohner, was im internationalen Vergleich relativ niedrig ist. Mord verjährt nicht und wird im deutschen Rechtssystem als vorsätzliches Töten mit hohen Strafen geahndet. Die Aufklärungsrate für Mord in Deutschland liegt bei beeindruckenden 98 Prozent. Dies zeigt, dass trotz des tragischen Einzelfalls in Lauterbach das Rechtssystem in Deutschland weitestgehend zuverlässig arbeitet.
Der Prozess wird am 12. November 2025 fortgesetzt. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich die Beweislage weiterentwickelt und ob die Angeklagten für das, was der Staatsanwalt als abstoßenden Verbrechen darstellt, zur Rechenschaft gezogen werden.
Für weitere Informationen zu diesem Fall, siehe die Berichterstattung auf Giessener Allgemeine und die Erklärungen zur Mordstatistik in Deutschland auf Statista.