Allgemeinverfügung zur Geflügelpest aufgehoben – Region atmet auf!
Am 5. Dezember 2025 hebt das Landratsamt Bad Hersfeld die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf – die Lage entspannt sich.

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest aufgehoben – Region atmet auf!
Ein erfreulicher Tag für die Geflügelhalter in Bad Hersfeld: Das Landratsamt hebt die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf. Diese Entscheidung tritt am Sonntag, dem 5. Dezember 2025, in Kraft. Der Grund für die Aufhebung ist die merkliche Entspannung in der Lage, die in den vergangenen Wochen angespannt war. Nachdem Ende Oktober rund 60 verendete Tiere im Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl entdeckt wurden und die Geflügelpest durch stichprobenartige Tests in der Region nachgewiesen werden konnte, musste umgehend gehandelt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Die strengen Maßnahmen, darunter die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel, scheinen Wirkung gezeigt zu haben.
Zur Freude aller können nun auch wieder regionale Veranstaltungen mit Geflügelausstellungen stattfinden. Diese Events sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Kultur und haben bei den Bürgerinnen und Bürgern stets hohen Anklang gefunden. Dennoch bleibt Dr. Thomas Berge, der Leiter des Veterinäramtes, vorsichtig. Er zufolge sei die Viruslast in der heimischen Wildvogelpopulation relativ hoch und die Gefahr einer erneuten Ausbreitung geht weiterhin von lokalen Kreisläufen unter Wildvögeln und Aasfressern aus.
Empfehlungen für Geflügelhalter
Obwohl die Pflicht zur Aufstallung aufgehoben wurde, empfiehlt das Veterinäramt den Geflügelhaltern, ihre Tiere weiterhin freiwillig unterzubringen. Das Ziel ist es, die Möglichkeit einer Ansteckung durch wildlebende Vögel möglichst gering zu halten. So sollten Futter- und Wasserstellen unzugänglich für Wildvögel sein, und der Auslauf für des Geflügels sollte auf das Mindestmaß reduziert werden. Zudem empfiehlt es sich, die Aufstallung über den offiziellen Termin hinaus aus Sicherheitsgründen zu verlängern, insbesondere für jene Betriebe, die während der Aufstallungsphase Anpassungen vorgenommen haben.
Zusammengefasst: Die Lage hat sich beruhigt, aber die Wachsamkeit bleibt geboten. Die Entscheidung des Landratsamtes ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung – sowohl für die Geflügelhalter als auch für die gesamte Region. Lokale Kreisläufe des Virus und die anhaltende Gefahr müssen ernst genommen werden, während man gleichzeitig den Rückkehr zur Normalität feiert.
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