
Die Verkehrsverstöße in Hessen zeigen auch im Jahr 2024 einen leichten Anstieg. Laut Angaben von hessenschau.de wurden rund 1,47 Millionen Anzeigen bei der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) eingereicht. Dies entspricht einem Anstieg um etwa 8.000 Anzeigen im Vergleich zum Vorjahr, während die ZBS im Jahr 2023 noch mit einem Anstieg von 200.000 Anzeigen konfrontiert war.
Regierungspräsident Mark Weinmeister bezeichnete 2024 als ein Jahr mit hoher Arbeitsauslastung für die Bußgeldstelle. Von den eingegangenen Anzeigen entfielen 75 Prozent auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, während etwa 14 Prozent der Anzeigen auf Halt- und Parkverstöße zurückzuführen sind. Besonders besorgniserregend ist, dass mehr als 50 Prozent der Anzeigen schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Vergehen unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen betrafen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der schwerwiegenden Verstöße jedoch um 1.462 auf 790.941.
Steigende Anzahl geringfügiger Verstöße
Während die schwerwiegenden Verstöße zurückgingen, stieg die Zahl der geringfügigen Verstöße um 9.557 auf 683.018. Diese beinhalten Park- und Halteverstöße sowie Verstöße gegen die Handybenutzung während der Fahrt. Die Stadt Frankfurt, die eine eigene Bußgeldstelle hat, ist in dieser Bilanz nicht enthalten.
Die Einnahmen aus Bußgeldern sanken im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozent, von 105,74 Millionen Euro auf rund 103,27 Millionen Euro. Diese Gelder fließen in den Landeshaushalt und deren Rückgang könnte Anzeichen für eine gesunkene Strafverfolgung oder ein verändertes Fahrerbewusstsein darstellen.
Regelungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitsverstöße sind ein zentrales Thema im deutschen Verkehrswesen. Der ADAC beschreibt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen sowohl zu Bußgeldern als auch zu Punkten und Fahrverboten führen. Innerorts sind folgende Bußgelder festgelegt:
Überschreitung (innerorts) | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | keine Punkte |
11 – 15 km/h | 50 € | keine Punkte |
16 – 20 km/h | 70 € | keine Punkte |
21 – 25 km/h | 115 € | 1 Punkt |
26 – 30 km/h | 180 € | 1 Monat Fahrverbot |
31 – 40 km/h | 260 € | 2 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 800 € | 3 Monate Fahrverbot |
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen kann zu Mithaftung bei Unfällen führen. Führerscheininhaber haben die Möglichkeit, Bußgeldbescheide innerhalb von zwei Wochen anzufechten, während bei Verstößen bis 15 km/h meist ein Verwarnungsgeld angeboten wird.
Registrierte Verkehrsauffälligkeiten
Die Kraftfahrt-Bundesamt führt umfangreiche Statistiken zu Verkehrsauffälligkeiten. Im Fahreignungsregister (FAER) sind am 1. Januar 2025 insgesamt 10.119.560 Personen registriert, was einen Rückgang von etwa 120.000 im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten betreffen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, sowohl bei Männern als auch bei Frauen.
Die amtlichen Daten machen deutlich, dass das Thema Verkehrssicherheit weiterhin von großer Relevanz ist und erheblicher Handlungsbedarf besteht.