
Am 7. März 2025 erreicht das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei der Bundestagswahl ein vorläufiges Ergebnis von 4,972 Prozent der Stimmen. Damit verpasst die Partei nur um 0,028 Prozentpunkte, was 13.435 Stimmen entspricht, den Einzug in den Bundestag. Diese Wahl stellt die Fünf-Prozent-Hürde in den Mittelpunkt, die wie beschrieben besagt, dass Parteien mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreichen müssen, um in den Bundestag einziehen zu können. Stimmen unter dieser Schwelle verfallen.
Laut fr.de sucht das BSW nun nach möglicherweise fehlenden Stimmen, die in den Ergebnissen des Bündnis Deutschland (BD) verwechselt wurden. Der BD erzielte bundesweit lediglich 0,2 Prozent, erreichte jedoch lokal in bestimmten Wahlbezirken teils über fünf Prozent. Ein Beispiel dafür ist Brecht in Rheinland-Pfalz, wo BD 8,3 Prozent der Stimmen erhalten hat, während das BSW mit null Prozent dasteht.
Statistische Anomalien und Wahlprüfungen
Fabio De Masi, ein europapolitischer Sprecher des BSW, beschreibt die aufgezeigten Anomalien als „statistisch sehr auffällig“. Er verweist auf ähnliche Übertragungsfehler, die bereits bei der Europawahl 2024 auftraten. Die Bundeswahlleiterin hat mittlerweile bestätigt, dass bis zur Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses mögliche Änderungen auftreten können. So wurden in mehreren Wahlbereichen, darunter in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen, Nachzählungen eingeleitet. In NRW konzentrieren sich diese Prüfungen auf alle 64 Wahlkreise, wobei der Fokus auch auf den Stimmen des BSW liegt.
Trotz der laufenden Ermittlungen und Nachzählungen kritisiert De Masi die fehlende Verfügbarkeit vollständiger Wahldaten als „Skandal“. Dies erschwert die Überprüfung der Ergebnisse erheblich, während die Partei von Übertragungsfehlern im mittleren vierstelligen Bereich ausgeht. Besonders bemerkenswert ist, dass die Stimmen aus dem Ausland nicht gesondert erfasst werden, was zu Unklarheiten darüber führt, wie viele Auslandsdeutsche an der Wahl teilgenommen haben. De Masi schätzt, dass die fehlenden Stimmen des BSW etwa sechs Prozent der 230.000 registrierten Auslandsdeutschen betreffen.
Rechtliche Schritte und die Fünf-Prozent-Hürde
Das BSW hält sich die Möglichkeit einer Klage gegen das Wahlergebnis offen und prüft gegebenenfalls Rechtsmittel. Am 14. März wird der Bundeswahlausschuss das endgültige amtliche Ergebnis bekannt geben. Gleichzeitig zeigt die Situation, dass die Regelungen rund um die Fünf-Prozent-Hürde immer wieder kritisch betrachtet werden. Diese Klausel wurde bereits 2024 für verfassungswidrig erklärt, da sie die Repräsentation kleinerer Parteien im Bundestag einschränkt.
Wagenknecht hat zudem eine flächendeckende Wahl der Auslandsdeutschen gefordert, um die Anzahl der fehlenden Stimmen zu erreichen. Laut dem Auswärtigen Amt sind bis Donnerstagabend nur 9.000 Wahlunterlagen aus dem Ausland eingetroffen, während am Vorwahlabend rund 11.200 Unterlagen per Kurier an die Deutsche Post übergeben wurden. Experten machen darauf aufmerksam, dass Auslandsdeutsche keinen Anspruch auf Briefwahl haben, was die Situation weiter verkompliziert.
Insgesamt beleuchtet diese Wahl die Herausforderungen, die mit der Fünf-Prozent-Hürde verbunden sind, und stellt die nötige Erreichbarkeit für kleinere Parteien wie das BSW infrage. Der Aufschrei des BSW könnte langfristig dazu beitragen, die Belange der Auslandsdeutschen auf die politische Agenda zu setzen, sodass möglicherweise Verbesserungen für zukünftige Wahlen in Aussicht stehen.