Kämpferischer Erfolg für Kleingärtnerin in Bad Nauheim!
Angelika Thönges siegte vor Gericht gegen den Wetteraukreis und erhält das Recht, ihren Kleingarten in Bad Nauheim zu umzäunen.

Kämpferischer Erfolg für Kleingärtnerin in Bad Nauheim!
In Bad Nauheim gibt es erfreuliche Nachrichten für alle Kleingartenliebhaber! Nach jahrelangem Rechtsstreit hat Angelika Thönges nun das Recht erkämpft, ihren Kleingarten im Stadtteil Steinfurth wieder einzäunen zu dürfen. Ein Gericht entschied zugunsten von Thönges, was als großer Sieg für sie und zwei weitere Garteneigentümer gilt. Die Geschichten der Kleingärtner in Bad Nauheim zeigen, wie stark das Engagement für die eigene grüne Oase sein kann.
Der Garten von Thönges ist seit 1909 im Besitz ihrer Familie und war seit den 60er Jahren ordnungsgemäß eingezäunt. Der Wetteraukreis hatte jedoch bereits 1989 die Rücknahme der Umzäunung gefordert, da das Areal zum Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau gehört. Während einige Nachbarn den Forderungen des Wetteraukreises nachgaben, ließ sich Thönges nicht entmutigen und setzte sich für ihre Rechte ein. Ihr Vater hatte bereits 1992 gegen eine ähnliche Aufforderung erfolgreich gekämpft und konnte den Bestandsschutz für die Gartenanlage geltend machen. Diesen historischen Erfolg wollte sie nicht aufgeben.
Rechtsstreit um den Kleingarten
Im November 2017 erhielt Thönges erneut eine Aufforderung zur Rückbauten diverser Anlagen, darunter Zaun, Hütte und „standortfremde Gehölze“. Der Wetteraukreis argumentierte, dass kein Bestandsschutz bestehe und die Anlagen „materiell illegal“ seien. Doch das Verwaltungsgericht Gießen entschied anders und stellte fest, dass Thönges sehr wohl Bestandsschutz zustehe. Die Entscheidung war umso bedeutender, als der Wetteraukreis aufgrund von verpassten Fristen auf eine Berufung verzichtete.
Mit diesem positiven Urteil fühlt sich Thönges nun ermuntert, ihrer Leidenschaft – dem Gärtnern – wieder nachzugehen. In den letzten Jahren war die Unsicherheit über die Zukunft ihres Gartens wie ein Schatten über ihrem grünen Daumen gelegen.
Ein Blick auf das Kleingartenrecht
Für viele ist der Kleingarten ein Rückzugsort und ein Platz zur Entspannung. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt unter anderem die Pachtverträge und die Nutzung dieser Gartenflächen. Ein Kleingarten soll der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und der Erholung dienen. Allerdings gibt es bestimmte Pflichten für Kleingärtner – so müssen diese beispielsweise aktives Engagement im Verein zeigen und Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Teilnahme am Vereinsleben und an Mitgliederversammlungen ist Pflicht, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.
Kleingartenvereine sind dabei mehr als nur ein Dach über dem Garten. Sie fördern das Kleingartenwesen und stellen Regeln auf, die für alle Mitglieder gelten. So finden sich in den Kleingartenverordnungen Vorschriften zu Ruhezeiten, Heckenhöhen und baulichen Veränderungen. Diese Regelungen sorgen für ein geordnetes Zusammenleben auf der Anlage und helfen, Konflikten vorzubeugen.
Die Geschichte von Angelika Thönges zeigt, dass es sich lohnt, für die eigenen Rechte zu kämpfen, wenn es um den geliebten Kleingarten geht. Ihre Entschlossenheit könnte für andere Kleingärtner in ähnlichen Situationen inspirierend sein. Wenn plötzlich der Druck von externen Stellen steigt, zählt nicht nur das Verhandlungsgeschick, sondern auch das Wissen um geltende Gesetze und eigene Rechte. Wer sich über seine Rechte und Pflichten im Kleingartenrecht informiert, kann Konflikte oftmals ganz von vornherein vermeiden!
Um mehr über die Rahmenbedingungen und Rechte im Kleingartenwesen zu erfahren, bieten verschiedene rechtliche Plattformen weiterführende Informationen. Mehr dazu finden Sie auf ra-kotz.de oder anwalt.de.