Engel für Tiere: Erbe von Engelhorn stärkt Butzbacher Tierheim!

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Rudolf und Ella Engelhorn hinterlassen 13.000 Euro fürs Butzbach-Tierheim, um nachhaltige Hilfe für Tiere in Not zu sichern.

Rudolf und Ella Engelhorn hinterlassen 13.000 Euro fürs Butzbach-Tierheim, um nachhaltige Hilfe für Tiere in Not zu sichern.
Rudolf und Ella Engelhorn hinterlassen 13.000 Euro fürs Butzbach-Tierheim, um nachhaltige Hilfe für Tiere in Not zu sichern.

Engel für Tiere: Erbe von Engelhorn stärkt Butzbacher Tierheim!

Ein schönes Zeichen der Verbundenheit zu Tieren wird in Butzbach lebendig. Das Tierheim der Stadt wurde durch eine großzügige Spur aus den Testamenten des Ehepaars Rudolf und Ella Engelhorn bedacht. Nach dem Tod von Ella Engelhorn im Jahr 2020 wird ihr Vermächtnis nun greifbar: Das Tierheim erhält eine Spende von insgesamt 13.000 Euro, wobei 10.000 Euro aus dem Testament stammen und 3.000 Euro eine direkte Spende von Rudolf Engelhorn sind. Dies berichtet die Wetterauer Zeitung.

Die Spende ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine wesentliche Grundlage für den Bau neuer Hundehütten. Eine dieser Hütten wird ehrwürdig „Ella-und-Rudolf Engelhorn-Haus“ genannt. Damit wird die tiefe Verbundenheit des Ehepaars zu den Tieren in einem bleibenden Erinnerungsort festgehalten.

Testamentarische Spenden im Trend

Immer mehr Menschen wählen den Weg des Testaments, um gemeinnützige Organisationen, besonders im Tierschutz, zu unterstützen. Mit einer Testamentsspende an einen Tierschutzverein kann man nachhaltig helfen und sicherstellen, dass das Erbe den eigenen Werten entspricht und langfristige Projekte gefördert werden. Dies hebt die Plattform Testamentspende.info hervor. Sie bietet wertvolle Informationen über die rechtlichen Grundlagen und die steuerlichen Vorteile solcher Spenden.

Ein Testament muss in Deutschland handschriftlich oder notariell beurkundet werden, und es ist ratsam, Datum sowie Ort anzugeben. Auch sollte man darauf achten, den Tierschutzverein mit dem vollständigen Namen und Adresse korrekt anzugeben. So sind alle Formalitäten gewährleistet und das Anliegen kann ohne Schwierigkeiten umgesetzt werden.

Positive Auswirkungen auf den Tierschutz

Spenden an Tierschutzvereine sind gemäß den steuerlichen Vorschriften von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass das gesamte Geld den Tieren zugutekommt und keine Steuerabzüge anfallen. Das ist eine Win-win-Situation für alle Tierfreunde und Tierschützer.

Die zahlreichen Möglichkeiten, einen Anteil des Erbes für den Tierschutz zu nutzen, bieten eine wertvolle Chance, auch über den eigenen Tod hinaus etwas Gutes zu tun. Jedoch sollte man in der Planung und Formulierung seinem Testament stets Klarheit und Rechtsgültigkeit verleihen. Eine Beratung durch Notare oder Fachanwälte ist empfehlenswert, um alle Aspekte präzise zu berücksichtigen und die Wirkung der Beiträge sicherzustellen.

Das Beispiel von Rudolf und Ella Engelhorn zeigt eindrucksvoll, wie ein persönliches Vermächtnis eine nachhaltige Wirkung im Tierschutz haben kann. Die neue „Ella-und-Rudolf Engelhorn-Haus“ Hundehütte wird bald ein Platz für viele Tiere sein, die auf ein neues Zuhause hoffen.